Autoversicherung kündigen nur noch mit Sonderkündigungsrecht möglich!

Der 30. November ist erreicht. Wer bis heute seine Kfz-Versicherung nicht kündigt, der kann seine Autoversicherung nur noch per Sonderkündigungsrecht kündigen, um auf 2016 zu einem neuen Kfz-Versicherer zu wechseln. Wichtig: das Kündigungsschreiben muss bis heute beim bisherigen Autoversicherer eingehen. Ist dies nicht der Fall, ist eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung in diesem Jahr nicht mehr möglich, es sei denn, der Versicherungsvertrag sieht einen anderen Kündigungsstichtag als den allgemein üblichen 30. November vor.

Die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Nach Ablauf des Kündigungsstichtags für die ordentliche Kündigung kann dem bisherigen Kfz-Versicherer nur noch per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Das heißt: der Wechsel der Kfz-Versicherung auf 2016 ist nur mit einer außerordentlichen Kündigung möglich.

Um eine Kündigung der Kfz-Versicherung per Sonderkündigungsrecht vornehmen zu können, müssen jedoch gewisse Bedingungen erfüllt werden. Das heißt beispielsweise: die Autoversicherung kann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Autoversicherer den Beitrag auf das kommende Jahr erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen im Kfz-Tarif zu verbessern.