Bankenabgabe beschlossene Sache

Entwurf für Restrukturierungsfondsgesetz vom Bundeskabinett abgesegnet

Während die Diskussionen um den Rücktritt von zu Guttenberg und seine Nachfolge noch in aller Munde sind, hat die Bundesregierung eine wichtige Sache gehebelt, die Bankenabgabe. Doch außerhalb des Bundeskabinetts sind Teile der neuen Verordnung immer noch umstritten – und auch von Unzumutbarkeit und verfassungsrechtlichen Bedenken wird bereits gesprochen.

Bei dem so genannten Restrukturierungsfondsgesetz geht es vor allem darum, dass nicht mehr der Staat und damit der Steuerzahler in zukünftigen Krisen für schwächelnde Banken in die Bresche springen müssen, sondern dass die Banken selbst bereits im Vorfeld für kommende Finanzkrisen gewappnet sind – in dem sie ihr Scherflein für spätere Verluste schon vorab leisten.

Dabei gibt es drei wichtige Punkte, die minimalen und maximalen Abgabesätze für alle Banken, der Zumutbarkeitsgrenze, welche die Abgabesätze dann nach oben hin deckelt und des Erhebungsverfahrens, das vorgibt, wie die Banken ihre Daten abzugeben haben.

Daneben soll aber auch eine Nachzahlungspflicht eingeführt werden, die Banken dazu auffordert, bei gewinnstärkeren Jahren dann auch Nachzahlungen auf die vorher schon geleisteten Abgabesätze zu leisten.

Mit dem Restrukturierungsfondsgesetz geht die Bundesregierung einen wichtigen Weg, der zumindest die deutsche Bankenwelt nachhaltig verändern wird.

Die Finanzkrise, die 2008 ihren endgültigen Ausbruch hatte und vor allem das Jahr 2009 zu einem finanziellen Desaster für Banken wie Unternehmen werden ließ, wird damit ein Zeichen setzen für zukünftige Krisen – und wie diese weniger stark auf die Bürger abgewälzt werden können als bislang.