Forward-Darlehen

Was ist ein Forward-Darlehen?

Als Darlehensprojekt, welches als Finanzierungsmöglichkeit für Wohnungsunternehmen auf regionaler Eben diente, wurde das Forward-Darlehen 1996 von der Dr. Klein & Co. AG entwickelt. Hauptsächlich wurde das Darlehen damals von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen eingesetzt. Im Laufe der Jahre hat sich das Forward-Darlehen jedoch zu einer häufig genutzten Finanzierungsart im Immobilienwesen gewandelt.

Das Forward-Darlehen ist im Prinzip dem Annuitätendarlehen ähnlich. Der größte Unterschied besteht jedoch darin, dass es zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer Sondervereinbarungen gibt. Beim Forward-Darlehen wird dem Darlehensnehmer die beantragte Leistung erst nach einer Zeitspanne von bis zu 5 Jahren ausgezahlt. Der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragsbeginn bezeichnet man in der Bankenwelt als „Forward-Periode“. Für die Kommunen fallen innerhalb dieser Zeit keine Bereitstellungszinsen an. Zu beachten ist, dass es sich nur dann um ein Forward-Darlehen handelt, wenn das Darlehen per Grundbucheintragung gesichert ist.

Lukrativ ist ein Forward-Darlehen für Kommunen besonders deshalb, weil die Gemeinde dadurch auch in Zukunft von den aktuell günstigen Zinsen profitieren kann. In der Regel werden Forward-Darlehen übrigens für Anschlussfinanzierungen verwendet. Allerdings ist es Prinzipiell auch für Neubauten möglich.

Da die Bank die Zinsen für die nächsten Jahre nicht wissen kann, wird der Kreditnehmer mit einem Zinsaufschlag „bestraft“. So kostet ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Laufzeit 0,74 Prozent an Zinsaufschlag. Die Gemeinde muss sich somit ziemlich sicher sein, dass die Kreditzinsen in der Zukunft deutlich steigern werden, da sich das Forward-Darlehen für die Kommune sonst nicht lohnt. Die Höhe des Aufschlags ist übrigens davon abhängig, wie lange die Forward-Periode ist.

Doch auch für Verbraucher lohnt sich ein Forward-Darlehen durchaus sehr, wenn steigende Zinsen für Immobilienkredite und Baukredite zu erwarten sind – wie es derzeit der Fall ist. Wenn der Leitzins für die Eurozone steigt, was schon im April dieses Jahres der Fall sein könnte, werden auch die immer noch sehr niedrigen Zinsen im Bereich der Baufinanzierungen steigen. Ein vorab aufgenommenes Forward-Darlehen sichert dann die niedrigen Zinsen für Zeiten, in denen die Bauzinsen deutlich steigen werden.