Studienplatzklage geht auch ohne Anwalt
Bei der Studienplatzklage Fristen und Formalitäten beachten
Nicht jeder zukünftige Student bekommt auch den Studienplatz, den er möchte. Um dennoch aufgenommen zu werden, gibt es die Möglichkeit, den gewünschten Studienplatz einzuklagen. Die gute Nachricht: Eine Studienplatzklage geht auch ohne Anwalt, dies teilt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer September-Ausgabe mit. Dennoch müssen bei der Studienplatzklage Fristen und Formalitäten beachtet werden, um am Ende möglicherweise doch noch Erfolg zu haben.
Studienplatzklage : Auf eigene Faust oder mit Anwalt
„Wer eine Ablehnung für den gewünschten Studienplatz bekommt, kann mit Hilfe einer Klage versuchen, doch noch zum Ziel zu kommen. Wie sich angehende Studenten am besten einklagen, hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe aufgelistet. Dabei gilt: Die ersten beiden Schritte kann jeder Studieninteressent ohne Anwalt durchführen und dadurch rund 600 Euro sparen. Dabei müssen aber die unterschiedlichen Fristen und Formalitäten der einzelnen Unis beachtet werden.
Eine Studienplatzklage besteht immer aus mindestens zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bundesland gelten für den Kapazitätsantrag verschiedene Fristen. Finanztest listet in einer Übersicht auf, welche Fristen für die einzelnen Bundesländer gelten und erklärt Schritt für Schritt, was Studenten beachten müssen.
Im günstigsten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung und die Universität bietet einen Studienplatz an. Der angehende Student muss dann zwischen 120 und 180 Euro Gebühren zahlen. Teurer und schwieriger wird es für Studenten, wenn die Universität den Kapazitätsantrag ablehnt. In den meisten Bundesländern muss der Bewerber dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und direkt klagen. Ab diesem Punkt ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen. Insgesamt muss dann mit dann mit Kosten von rund 1500 Euro gerechnet werden. Die Rechtsschutzversicherung springt hierfür in der Regel nicht ein.
Der ausführliche Test findet sich in der September-Ausgabe von Finanztest oder im Internet.“
Quelle Pressemitteilung: Stiftung Warentest