Rechtsschutzversicherungen Intransparente Klausel für unwirksam erklärt

HDI-Gerling und Mecklenburgische nehmen Revision beim BGH zurück

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich auf den Leib geschrieben, Verbraucher zu schützen. Dies ist ihr in einem Verfahren gegen zwei Versicherungsunternehmen und gegen deren intransparente Klausel in den Vertragsbedingungen derer Rechtsschutzversicherungen nun auch wieder gelungen – die beiden beklagten Unternehmen HDI-Gerling und Mecklenburgische haben ihre Revision beim BGH zurückgenommen.

Rechtsschutzversicherer müssen auf intransparente Klausel verzichten

HDI-Gerling und Mecklenburgische nehmen Revision beim Bundesgerichtshof zurück

Im Streit um eine intransparente Klausel in den Vertragsbedingungen ihrer Rechtsschutzversicherungen haben die beiden Unternehmen HDI-Gerling und Mecklenburgische ihre zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zurückgenommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die zwei Versicherer erst abgemahnt, dann verklagt und sowohl beim Land- als auch beim Oberlandesgericht gewonnen.

Mit der Rücknahme der Revision durch HDI-Gerling und Mecklenburgische werden nun die Urteile des Oberlandesgerichts Celle im Wesentlichen rechtskräftig (Az. 8 U 144/11 und 8 U 145/11, Urteile vom 29. September 2011). Die Unternehmen dürfen sich demzufolge nicht mehr auf eine Klausel ihrer allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen berufen, wonach „ein Versicherter im Schadensfall alles vermeiden muss, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann“.

„Kaum ein Versicherungskunde kennt sich im Kostenrecht für Anwalt und Gericht aus. Als Laie kann er im Vorfeld nicht wissen, welche Leistungen der Rechtsberatung oder -vertretung in seinem Falle sinnvoll und kostengünstig sind“, so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Verhält er sich falsch, riskiert er womöglich seinen Versicherungsschutz. Es ist ein Erfolg für die Verbraucher, dass der Text nun endgültig verbindlich für unwirksam erklärt wurde.“

Die Entscheidung von HDI-Gerling und Mecklenburgische, auf eine Verhandlung am Bundesgerichtshof zu verzichten, bringt zwei von insgesamt 19 Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer zu einem positiven Abschluss. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die Versicherungsgesellschaften wegen besagter Klausel im Sommer 2010 Gerichtsverfahren eingeleitet, die bis auf eine Ausnahme alle zu Gunsten der Versicherten ausgingen.

Weitere Informationen über die verklagten Unternehmen und den Stand der einzelnen Prozesse sind auf www.vzhh.de veröffentlicht.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband