EANS-News: Hypoport AG / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

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Aktienrückkauf

Berlin, 4 Mai 2012 (euro adhoc) – Der Vorstand der Hypoport AG hat am
02. Mai 2012 beschlossen, für einen Gesamterwerbspreis von insgesamt
maximal 900.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu 60.000 eigene
Aktien ausschließlich über die Börse zurückzukaufen. Zweck des
Programms ist die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der
Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf erfolgt in
Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum
Erwerb eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt. Der Aktienrückkauf soll frühestens
am 08. Mai 2012 beginnen und spätestens zum 31. Dezember 2012 beendet
sein.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen
gemäß § 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in
Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der
Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch
Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das
Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung
mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen
der Hauptversammlungsermächtigung vom 04. Juni 2010 einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und
unbeeinflusst von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit
keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.
Das Kreditinstitut darf laut EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den
Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des derzeit höchsten
unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht überbieten.
Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen
Xetra-Schlusskurs an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf
Handelstagen um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25
Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der
Hypoport-Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben.
Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor
Veröffentlichung des Programms. Das zulässige Handelsvolumen wird für
die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf 1.000 Aktien pro Tag
festgelegt.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit aussetzen und – unter Beachtung der rechtlichen
Bestimmungen – wieder aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß
EU-VO regelmäßig auf der Internetseite
www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

Über die Hypoport AG Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von
Finanzprodukten und seinem B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich
gegenseitig verstärkenden Segmenten erfolgreich. Hypoport bietet
stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen.
Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von Hypoport,
entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz
EUROPACE die größte deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen,
Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System
vernetzt rund 180 Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen
und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln monatlich über
20.000 Transaktionen mit einem Geschäftsvolumen von mehr als 3 Mrd.
Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein &
Co. AG ist internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. Die Dr.
Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen
Immobilienfinanzierung, Versicherung und Geldanlage. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG hat den Sitz in Berlin,
beschäftigt über 500 Mitarbeiter und ist an der Deutschen Börse im
Prime Standard gelistet.

Rückfragehinweis:
Michaela Reimann
Pressesprecherin
Telefon: +49 (0) 30 42086 1936
E-Mail: michaela.reimann@hypoport.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Hypoport AG
Klosterstraße 71
D-10179 Berlin
Telefon: +49(0)30 42086-0
FAX: +49(0)30 42086-1999
Email: ir@hypoport.de
WWW: http://www.hypoport.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005493365
Indizes: CDAX, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/68527/2246594/eans-news-hypoport-ag-bekanntmachung-gemaess-art-4-abs-2-der-verordnung-eg-nr-2273-2003/api