Vermögenswirksame Leistungen: Zulage vom Arbeitsgeber erhöht Rendite deutlich

VL-Sparen wichtige Sparmöglichkeit für Arbeiter und Angestellte

In den vergangenen Jahren hat das VL-Sparen an Bekanntheit eingebüßt. Zahlreiche Arbeitgeber werben nicht mehr direkt für den Abschluss eines Vertrags über vermögenswirksame Leistungen, und viele Angestellte und Arbeiter wissen deshalb nicht, dass es diese Form des Sparens gibt. Doch die Rendite, die durch die Zulage vom Chef noch deutlich erhöht wird, kann sich sehen lassen, auch 2013 noch, wie die ING-DiBa aktuell zu berichten weiß.

„Vermögenswirksame Leistungen

Zulage vom Chef erhöht Rendite auf fast 12 Prozent

Die Deutschen sind nicht unbedingt dafür bekannt, dass sie ein Schnäppchen links liegen lassen. Doch wenn es um den Vermögensaufbau geht, tun dies Millionen Arbeitnehmer: Nach aktuellen Schätzungen könnten rund 23 Millionen Angestellte, Azubis und Beamte vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch nehmen, doch nur 14 Millionen davon verfügen über einen entsprechenden Sparvertrag.

VL sind ein Extra vom Arbeitgeber, zusätzlich zu Lohn und Gehalt. Ob Beschäftigte darauf Anspruch haben, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag, meist gibt es aber die Finanzspritze vom Chef. Sie bietet eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit dem Zuschuss und gegebenenfalls eigenen kleinen, regelmäßigen Sparraten im Lauf der Zeit ein ordentliches finanzielles Polster aufzubauen. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Einzahlungen, lassen sich selbst mit risikoarmen Anlageformen wie etwa einem VL-Banksparplan hohe Renditen erzielen. Denn je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung liegen die Zuschüsse oftmals zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat. Schon wenn der Arbeitgeber bei einer monatlichen Sparrate von 40 Euro 13 Euro beisteuert, erhöht sich bei einer Grundverzinsung von 2,0 Prozent und den bei solchen Verträgen üblichen sechs Jahren Anspardauer plus einem Jahr Wartefrist bis zur Auszahlung die Rendite auf 11,9 Prozent. Mit nur 27 Euro eigener Einzahlung pro Monat steht dann am Ende ein Kapital von 3.122 Euro zur Verfügung, das der Sparer nach Belieben verwenden kann.

Noch höher wird die Gesamtrendite, wenn der Sparer von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren kann. Beim Sparen mit Aktienfonds werden Einzahlungen bis zu 400 Euro pro Jahr mit 20 Prozent bezuschusst, beim Bausparen beträgt die Zulage 9 Prozent bei maximal 470 Euro jährlicher Sparleistung. Allerdings können nur Arbeitnehmer die Zulage erhalten, deren Einkommen unter der dafür relevanten Grenze liegt. Diese beträgt beim Fondssparen 20.000 Euro pro Jahr bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten, beim Bausparen liegt das Limit bei 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete. Maßgebend ist jeweils das zu versteuernde jährliche Einkommen unter Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.

Weil die Einzahlung der Sparraten automatisch im Rahmen der monatlichen Gehaltszahlung erfolgt und viele Arbeitnehmer von Zuschüssen profitieren können, lohnt sich diese Sparform im Prinzip eigentlich immer. Schließlich zahlen Arbeitgeber ihre Zuschüsse unabhängig vom Einkommen und gewählten Sparprodukt, während die Arbeitnehmersparzulage nur beim Fonds- und Bausparen und unter Einhaltung der Gehaltsgrenze gewährt wird.“

Quelle: ING-DiBa Finanzwissen kompakt