Im Urlaub richtig krankenversichert sein
Wer in den Urlaub fährt, der braucht auch eine ausreichende Krankenversicherung. Innerhalb von Deutschland gilt der Krankenversicherungsschutz dann sowieso normal weiter, im EU-Ausland und den weiteren Ländern der EWG gilt die europäische Versicherungskarte, die bei der jeweiligen Krankenversicherung auf Antrag erhältlich ist. Und auch die richtige Unfallversicherung sollte dabei für den Schutz auf der Urlaubsreise nicht vergessen werden. Zur richtigen Versicherung im Urlaub hat die Postbank einige Tipps parat:
„Krank im Urlaub – besser versichert
Sonnenstich, Beinbruch oder Tropenfieber: Selbst in der vermeintlich schönsten Zeit des Jahres, den Ferien, ist man vor Krankheiten und Unfällen nicht gefeit. Damit diese nicht auch noch ein teures Ärgernis werden, sollte man den Krankenversicherungsschutz überprüfen.
Jeder, der in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann die Versicherungsleistungen auch während des Urlaubs in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz abrufen. Dazu benötigen Versicherte die sogenannte europäische Versicherungskarte, die sie bei der örtlichen Niederlassung ihrer Krankenversicherung beantragen können. Auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte sind die Informationen bereits auf der Kartenrückseite aufgedruckt. Allerdings sind die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich und Leistungen, die hierzulande mit der Versicherung abgedeckt sind, können jenseits der Grenzen der Bundesrepublik kostenpflichtig sein.
Überschreitet die Reise die Grenzen des Euro-Raumes, gilt der Versicherungsschutz lediglich in solchen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat – wie Australien, den USA, der Türkei oder Japan. Hier sind die Leistungen aber ebenfalls meist deutlich bescheidener als in Deutschland. Zudem wird ein Krankenrücktransport generell nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Versicherungsschutz aufstocken
“Jeder Urlauber, der ins Ausland verreist, sollte bei seiner Krankenkasse eine Auslandskrankenversicherung abschließen”, empfiehlt deshalb Rüdiger Grimmert von der Postbank. “Die Kosten sind überschaubar und garantieren, dass man im Krankheitsfall ohne zusätzliche Ausgaben auf gewohntem Niveau versorgt wird.” Je nach Versicherer beträgt der Beitrag für den Jahresschutz einer Einzelperson acht bis 25 Euro. Der Aufenthalt im Ausland darf in der Regel jedoch nicht länger als sechs Wochen dauern. Die meisten Verträge beinhalten zudem Einschränkungen für Reisende mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden. “Betroffene Reisende sollten die Police mit Bedacht auswählen und nicht auf den Preis schauen”, so Rüdiger Grimmert. “Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man sich vor Urlaubsbeginn die Reisefähigkeit von seinem Hausarzt bescheinigen lassen. Das kann die Position des Versicherten bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung stärken.”
Tipp: Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) informiert auf ihrer Webseite www.dvka.de über die Versicherungsleistungen für verschiedene Urlaubsländer und gibt wertvolle Hinweise für den Krankheitsfall.“
Quelle Pressemitteilung: Postbank