Mit Sachbezügen als Unternehmen die Mitarbeitermotivation steigern?

Zum Ende eines Jahres stellt sich sowohl für Unternehmen wie auch für die Angestellten selbst immer die Frage, wo noch bei den Steuern gespart werden kann und wo in Zukunft bei den Steuern eine Ersparnis möglich sein kann. Darunter fallen auch steuerfreie Sachbezüge, die mitunter durchaus die Mitarbeitermotivation steigern könnten – wenn sie richtig angewendet werden.

Darunter können auch Gutscheine für Mitarbeiter fallen, wobei jedoch darauf geachtet werden sollte, den monatlichen Höchstbetrag, der derzeit bei 44 Euro liegt, nicht zu überschreiten. Durch solche Sachbezüge ist es möglich, auf der einen Seite Steuern zu sparen, auf der anderen Seite den Mitarbeitern „Stoff“ für die eigene Arbeitsmotivation zu liefern.

Beispielsweise für den Mitarbeiter, der am Ende des Monats am meisten Verkäufe getätigt hat. Oder wenn ein Mitarbeiter ein Arbeitsjubiläum hat und dies anerkannt werden soll. Dann ist es beispielsweise auch möglich, zu sagen, im 10. Arbeitsjahr oder zu anderen runden oder halbrunden Jubiläen zu sagen: hier, lieber Mitarbeiter, wir schenken dir in deinem Jubiläumsjahr ein ganzes Jahr lang jeden Monat eine Tankkarte oder etwas in der Art, als steuerfreien Sachbezug.

Darüber dürfte sich der oder die Beschenkte wohl durchaus sehr freuen, weil ein solcher Sachbezug, wenn er gut gewählt ist, immer auch einen wirklichen Nutzen für einen Mitarbeiter mit sich bringt. Und wer sich heute die Spritpreise ansieht, der weiß längst, dass eine solche geschenkte Tankkarte fast Gold wert sein könnte.

Doch wichtig ist dabei immer, dass die Steuergrenze, die derzeit bei 44 Euro im Monat je Mitarbeiter (nicht je Gutschein!) liegt, nicht überschritten wird, sonst sind die gesamten Sachbezüge steuerpflichtig, was natürlich dann wieder niemandem etwas bringt und den ganzen „Spaß“ damit sinnlos macht. Geschenkgutscheine und Gutscheine für Mitarbeiter dürfen diese wichtige Grenze damit nicht überschreiten, sonst werden die Beträge sowohl steuerpflichtig wie auch sozialversicherungspflichtig und das war es dann mit dem steuerfreien Sachbezug zur Mitarbeitermotivation.

Neben Tankkarten und Benzingutscheinen gelten auch andere „Geschenke“ als Sachbezüge, dies kann das Überlassen des Dienstwagens sein, damit dieser auch privat vom Mitarbeiter genutzt werden kann. Dies kann eine günstigere Verpflegung sein oder gar eine kostenlose, beispielsweise in der betriebseigenen Kantine. Dies können Waren sein oder aber Dienstleistungen, welche der Arbeitnehmer günstiger erhält aufgrund seines Arbeitsverhältnisses. Aber es darf dabei eben, wie oben bereits erwähnt, der steuerfreie Betrag von 44 Euro monatlich nicht überschritten werden, dies muss immer bedacht werden bei solchen Sachbezügen.