Banking-Apps Test 2015
Bei den täglichen Bankgeschäften werden sie immer wichtiger, die Banking-Apps. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat für ihre aktuelle Ausgabe 38 Banking-Apps für Smartphones unter die Lupe genommen. Im Test reichten die Ergebnisse laut der Zeitschrift von „Gut“ bis „Mangelhaft“, 7 von 38 Apps für Smartphones konnten im Test überzeugen.
Banking-Apps: 7 von 38 überzeugten im Test
Mit der richtigen Banking-App für Smartphones können Nutzer ihre Bankgeschäfte sicher und reibungslos unterwegs erledigen. 7 von 38 Apps für Smartphones überzeugten im Test. Die Stiftung Warentest hat erstmals Banking-Apps für die Betriebssysteme iOS und Android untersucht. Die Ergebnisse reichen von „Gut“ bis „Mangelhaft“, veröffentlicht in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Unabhängig vom heimischen Computer können Nutzer mit einer Banking-App ihren Kontostand prüfen, Rechnungen bezahlen oder Daueraufträge einrichten. Die Apps sind in vielen Fällen nur eine für Smartphones angepasste Version des Onlinebanking. Die Programme bieten ähnliche Funktionen und sind meist genauso sicher, teilweise sogar sicherer. Sieben Apps erhielten ein „Gut“, viele andere waren „befriedigend“, neun „ausreichend“ und eine sogar „mangelhaft“. Es haperte an nützlichen Funktionen und an ungenügenden Passwort- und Datenschutzbedingungen. Etwas besser konnten die Experten die Nutzerfreundlichkeit bewerten. Auffällig: Die iOS-Apps sind oft nutzerfreundlicher als die Apps für Android.
Mehr als die Hälfte der Apps versendet keine überflüssigen und sensiblen Daten unverschlüsselt, sonst könnten Dritte leicht mitlesen. Doch die „mangelhafte“ App im Test ist zum Beispiel so konstruiert, dass der Hersteller alle Zugangsdaten und Tan für die Bestätigung der Aufträge übertragen bekommt und speichern kann. Die App könnte den gesamten Zahlungsverkehr des Nutzers durchleuchten.
Der ausführliche Test Banking-Apps erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.05.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/bankingapps abrufbar.“
Quelle Pressemitteilung: Stiftung Warentest