IKB Deutsche Industriebank AG – BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die BaFin hat Mitte Februar zusätzliche Eigenmittelanforderungen gegenüber der IKB Deutsche Industriebank AG angeordnet. Dies teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute mit.
Die Anordnung erfolgte laut BaFin gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG).
„Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der IKB Deutsche Industriebank AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.“, so die BaFin in ihrer heutigen Mitteilung weiter. Außerdem sei die Maßnahme ab heute bestandskräftig, die Veröffentlichung erfolgte aufgrund von § 60b KWG.