Beipackzettel für Finanzprodukte ohne klare gesetzliche Standards
Produktinformationen sinnlos für Vergleich der Angebote?
Beipackzettel für Finanzprodukte sind eine schöne Sache, wenn sie denn einen wirklichen Vergleich möglich machen. Dass dies jedoch immer noch nicht der Fall ist, zeigt eine aktuelle Untersuchung des vzbv, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
Beipackzettel für Finanzprodukte: Standard statt Vielfalt
“Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Standards zur Produktinformation
Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit bei Finanzprodukten sind mit freiwilligen Lösungen nicht zu erreichen. So lautet das ernüchternde Fazit der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach einer Analyse verschiedener Produktinformationsblätter. Die Stichprobe umfasste 12 Informationsblätter von acht Anbietern. Sie kommt zum Ergebnis, dass ein Vergleich der Produkte nach wie vor nicht möglich ist. “Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards”, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
Im Juli 2009 hatte Bundesministerin Aigner einen Vorschlag für ein Produktinformationsblatt zur Verwendung im Bereich der Geldanlagen veröffentlicht. Dieser sollte die Finanzbranche animieren, auf freiwilliger Basis für mehr Vergleichbarkeit und Verständlichkeit bezüglicher ihrer Produkte zu sorgen. Dieser Versuch ist zehn Monate später als gescheitert zu betrachten, wie die aktuelle Analyse der Verbraucherzentralen zeigt. Sie kommt zu folgenden Ergebnissen:
• Ein Vergleich der Produkte ist trotz Informationsblätter nicht möglich.
• Die Produktinformationen sind meist mit verkaufsfördernden Informationen vermischt.
• Positive Informationen werden oft breit dargestellt, während negative Informationen eher kürzer ausfallen und (Risiken, Kosten) zuletzt genannt werden.
• Die Angaben sind häufig nicht verständlich, insbesondere bei komplexeren Produkten.
• Es werden unterschiedliche Begriffe für gleiche Informationen verwendet.
Die Untersuchung untermauert die Notwendigkeit einer Standardisierung der Produktinformation. Zwar sehen die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplanten Neuregelungen zum Anlegerschutz ein verbindliches Produktinformationsblatt vor. Für dessen Form und Inhalt ist jedoch nur ein sehr grober Rahmen vorgesehen, der – ähnlich wie bei den Beratungsprotokollen – von den Anbietern unterschiedlich umgesetzt werden wird. “Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, muss ein einheitlicher Standard vorgegeben werden”, so Billen. Zudem müsse durch Kontrollinstanzen auch sichergestellt werden, dass die Vorgaben am Ende tatsächlich eingehalten werden.“
Untersucht hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband folgende Beipackzettel für Finanzprodukte:
Anbieter, Produkt Stand vom:
Targobank, CS Euroreal A 08.04.2010
ING DiBa, Festgeld 24.03.2010
Deutsche Bank, Schatzanleihe 10.02.2010
Bausparkasse Mainz, maxPluszins 30.09.2009
Bundesverband Deutscher Banken, Discount Zertifikat 24.02.2010
Deutscher Derivateverband, Bonuszertifikat 16.03.2010
ING DiBa, Staatsanleihe 01.03.2010
ING DiBa, ETF Portfolio Global 01.03.2010
Sparkasse, Beispiel Produktinformationsblatt 08.03.2010
ING DiBa, VL Sparen 01.03.2010
Targobank, DWS Vermögensbildungsfonds I 08.04.2010
Targobank, Indexsparbuch März 2010
Quelle Pressemitteilung und Daten: Verbraucherzentrale Bundesverband