Verbraucherkredite und der Vertragsabschluss

Informationen zu Krediten müssen sein!

Die europäische Verbraucherkreditrichtlinie hat so einiges mit sich gebracht hinsichtlich Verbraucherkredite und dem Vertragsabschluss solcher Kredite. Viel mehr Aufklärung ist nun gefordert seitens des Gesetzgebers, und viel mehr Informationen zu den Krediten müssen geliefert werden – und dies noch vor Vertragsabschluss. Auch Lockvogelwerbung mit niedrigen Zinsen ist verboten, wenn derzeit auch die Kreditzinsen fast überall auf einem niedrigen Niveau sind.

Vor Kreditaufnahme auf Aufklärung bestehen

„Trotz Wirtschaftskrise gab es im letzten Jahr einen leichten Anstieg von Krediten an Privatpersonen. Insbesondere Ratenkredite legten zu: Von 132 Mrd € Ende 2008 auf 142 Mrd € im März 2010. Historisch niedrige Zinsen machen die Darlehensaufnahme derzeit besonders attraktiv für den Verbraucher. Vorher sollten sie jedoch genau rechnen: Kann ich mir den Kredit leisten? Bleibt nach Abzug von Zins und Tilgung genügend zum Leben?

Was die ganze Sache erleichtert: Nach der neuen europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind Bankberater gesetzlich verpflichtet, dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Kreditvertrages umfangreiche Erläuterungen zu geben, damit dieser in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob der Vertrag auch dem verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird. Bankkunden sollten sich nicht scheuen, bei Unklarheiten im Kreditvertrag sofort nachzufragen und ihren Bankberater direkt darauf anzusprechen.

Bereits vor Vertragsabschluss haben Verbraucher europaweit seit dem 11. Juni diesen Jahres das Recht, alle notwendigen Informationen über Kreditart, Kosten etc. von der Bank in einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen tabellarischen Form zu erhalten – und darauf sollten sie auch bestehen. Während der Laufzeit des Darlehens wird der Bankkunde regelmäßig über den aktuellen Stand seines Kredits informiert.“

Quelle Pressemitteilung: Bankenverband BdB

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