Ab heute endlich möglich: Reservierungsantrag für die Abwrackprämie

Seit dem 14. Januar können Anträge auf die mit 2.500 Euro vom Staat vergütete Abwrackprämie gestellt werden, bislang jedoch nur, wenn der alte Wagen bereits ordnungsgemäß verschrottet und der Neuwagen bereits angemeldet wurde. Diese Bedingungen ändern sich jedoch mit dem heutigen Tage. Denn heute ist der 30. März, DER Stichtag für den Beginn der Reservierungsanträge. Über die Internetseite des BAFA, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können seit heute morgen Anträge auf Abwrackprämien-Reservierung heruntergeladen werden.

Und nicht vergessen: Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese sind:
Das alte Fahrzeug muss mindestens neun Jahre alt sein, davon mindestens ein Jahr Eigentum des Antragsstellers sein, und vor dem Erhalt der Abwrackprämie ordnungsgemäß verschrottet werden.

Zu dem Reservierungsantrag schreibt das BAFA selbst:
„Ausgefüllt werden muss eine Antragsmaske, der eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format anzuhängen ist. Die Eingänge der Anträge werden beim BAFA zeitgenau registriert. Für jeden eingegangenen Antrag wird in aufsteigender Reihenfolge eine „ID-Nummer“ vergeben und eine Eingangsbestätigung vom BAFA erteilt. Die Eingangsbestätigung garantiert noch nicht die Umweltprämie. Diese wird erst durch den Reservierungsbescheid zugesichert. Bei der späteren Bearbeitung der Reservierungsanträge geben die ID-Nummern die Reihenfolge vor und gewährleisten so, dass das BAFA eine objektive zeitliche Reihung bei der Bearbeitung der Reservierungsanträge vornehmen kann.

Die Reservierungsbescheide werden den Antragstellern nach dem 16.04.2009 mit der Post zugeschickt. Der Antragsteller hat dann sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen.“ (Quelle: BAFA)
Die Seite des BAFA scheint jedoch völlig überfordert zu sein mit den vielen Interessenten, der Ladevorgang der Antragsseite dauert lange, und funktioniert zum Teil noch gar nicht.

Dennoch möchten wir Ihnen natürlich an dieser Stelle den Link, wie versprochen, zur Verfügung stellen.

http://www.ump.bafa.de/