Ab heute höhere Pfändungsfreibeträge beim P-Konto

Wir schreiben den 1. Juli 2015, dem Tag, an dem die Pfändungsfreibeträge für das P-Konto, das so genannte Pfändungsschutzkonto, angehoben wurden. Ab heute gilt damit für Kontoinhaber, die nur den Grundfreibetrag haben, ein Freibetrag von 1073,88 Euro je Monat.

Auf Antrag hin kann der Grundfreibetrag für das P-Konto erhöht werden. Dies gilt beispielsweise bei Unterhaltspflichten des Kontoinhabers.

Zudem wichtig: nach wie vor ist ein Girokonto, das als P-Konto geführt wird, bei Pfändungen nicht gekündigt werden.

Weiterführende Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zum Thema P-Konto zahlreiche gute Infos zusammengestellt. Diese gibt es hier zu finden: http://www.vz-nrw.de/p-konto