ADAC Bei Kfz-Versicherung Prämienerhöhung kann außerordentlich gekündigt werden
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung ohne Schadensfall
Auch nach dem Kündigungsstichtag 30. November ist es noch möglich, seine Kfz-Versicherung zu kündigen und 2013 zu einer neuen Versicherung zu wechseln. Darauf weist heute der Automobilclub ADAC hin. Bei einer Prämienerhöhung kann außerordentlich gekündigt werden, wenn kein Schadensfall vorliegt. Dieses Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung ermöglicht Autofahrern den Versicherern die kalte Stirn zu bieten, wenn diese nach Ablauf der Wechselphase zum Teil damit beginnen, die Kfz-Versicherungsbeiträge zu erhöhen.
„Kfz-Versicherungen – Letzte Chance, um zu sparen
ADAC: Bei Prämienerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht
Autofahrer können in vielen Fällen auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln – und dabei Geld sparen. Grund: In der Kfz-Versicherungsbranche wurden auf breiter Front die Preise angehoben. Und laut ADAC steht jedem Autofahrer eine außerordentliche Kündigung nach dem 30. November zu, wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.
Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die Versicherung „nur“ durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist – deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.
Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadenfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.
Die Möglichkeit der Sonderkündigung verschiebt sich bei Verträgen, bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, sondern zu einem anderen Termin endet.“
Quelle Pressemitteilung: ADAC
Viele Kfz Besitzer sind sich nicht bewusst, dass sie von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, wenn der Versicherer die Prämie nicht ordnungsgemäß anpasst, sondernden Kunden nciht rechtzeitig informiert usw.
Wenn man seine Versicherung kündigen will kann man sich mithilfe eines neuen Onlinetools, ein auf sich geschnittenes,komplett eprsonalisiertes Kündigungsschreiben erstellen lassen.