Allianz-Riester-Rente Abmahnung durch Verbraucherzentrale Hamburg

VZHH: Ärmere, Ältere und Kinderreiche werden benachteiligt

Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg haben sich zusammen getan und die Allianz abgemahnt wegen ihrer Riester Rente. Dies teilte die VZHH soeben mit. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg werden beim Marktführer Ärmere, Ältere und auch Kinderreiche benachteiligt durch eine eingeschränkte Beteiligung an Überschüssen.

Allianz-Riester-Rente Abmahnung durch Verbraucherzentrale Hamburg
„Ärmere, Ältere und Kinderreiche werden benachteiligt

Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Hamburg mahnen Marktführer ab

Ältere, ärmere und kinderreiche Kunden der Allianz, die einen Riester-Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, werden nur eingeschränkt an den Überschüssen beteiligt. Das ergibt sich aus einer Analyse von Kleingedrucktem und Geschäftsbericht des Versicherungskonzerns durch den Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg.

Versicherungskunden werden an den Überschüssen beteiligt. Dazu gehören auch die sogenannten Kostenüberschüsse, die entstehen, wenn die ursprünglich kalkulierten Kosten unterschritten werden. Davon steht den Versicherten mindestens die Hälfte zu. Nicht so bei den Riester-Kunden der Allianz, wie die Verbraucherorganisationen ermittelten: Kostenüberschüsse bekommen nur diejenigen, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro ist – eine kaum erreichbare Grenze für ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden. Diese Benachteiligung weiß die Allianz gut zu verbergen. Im Kleingedruckten heißt es zwar, dass die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden, doch erst nach einer Schnitzeljagd durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Versicherungsinformation und Geschäftsbericht erfährt man von der faktischen Ungleichbehandlung, die überdies gegen das Versicherungsrecht verstößt.

„Wir schätzen, dass dem Allianz-Riester-Kunden damit ein Betrag von bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn nicht zur Verfügung steht“, so Axel Kleinlein, Vorstand des Bundes der Versicherten. „Die dadurch entstehende soziale Schieflage eines staatlich geförderten Produkts ist unerträglich.“ Der Versichertenschutzverein aus dem Norden hat sich mit der Hamburger Verbraucherzentrale zusammengetan und den Marktführer abgemahnt. Der hat bis zum 8. Juni 2012 Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Ungleichbehandlung seiner Kunden zu beenden. „Mit diesem Verfahren starten wir eine Offensive, die intransparenten und benachteiligenden Klauseln zur Überschussbeteiligung auf den Prüfstand zu stellen“, so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Hamburg