Auch weiterhin Abzocke bei Dispozinsen – Millionengewinne für die Banken

vzbv macht mobil gegen Zinsanpassungsklauseln

ES REICHT, mag man am liebsten in Richtung der Banken und Sparkassen schreien – darauf hören werden sie jedoch sowieso nicht. Anders geht jedoch nun der vzbv, der Verbraucherzentrale Bundesverband, vor, der heute Abmahnungen an einige Geldinstitute verschickt hat. Für den vzbv ist die Zinspolitik mancher Banken schlichtweg „unverschämt“. Der vzbv macht deshalb nun mobil gegen die entsprechenden Zinsanpassungsklauseln.

Anhaltende Abzocke bei Dispozinsen

„ vzbv geht gegen Zinsanpassungsklauseln vor – Zinsanpassung nach Gutsherrenart

Die Abzocke bei den Dispozinsen nimmt kein Ende. Dies belegt die heute veröffentlichte Neuauflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen. Demnach beläuft sich der durchschnittliche Überziehungszins noch immer auf elf Prozent, die Spitzen liegen bei 15 Prozent. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die Zinspolitik der Banken unverschämt. Zudem ärgert er sich über Zinsanpassungsklauseln, in denen sich die Institute etwa das Recht vorbehalten, die Zinsen nach „billigem Ermessen“ anzupassen. Zehn Institute hat der vzbv jetzt wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt.

„Die Zinshöhe ist das eine Ärgernis, die Willkür bei der Zinsgestaltung das andere. Verbraucher müssen nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen verändern“, fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat die Zinsanpassungsklauseln verschiedener Kreditinstitute rechtlich geprüft: Die meisten Vertragsklauseln sind nach Auffassung des vzbv für die Verbraucher unverständlich. Zum Teil verstoßen sie laut vzbv gegen Vorgaben des Zahlungsdiensterechts, wonach Verbraucher bei Zinsanpassungen nicht benachteiligt werden dürfen. Dies sei der Fall, wenn die Vertragsklausel zwar einen Referenzzins zur Zinsanpassung angibt, dabei aber in das Ermessen des Kreditinstitutes stellt, in welchem Umfang die Zinsanpassungen tatsächlich erfolgen. Genauso werde der Verbraucher benachteiligt, wenn der Zeitpunkt der Zinsanpassung offen gelassen wird.

Deckelung der Gewinnmarge

Der vzbv erneuert seine Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Gewinnmarge zwischen den Überziehungs- und den Refinanzierungszinsen. Billen: „Damit wären unverhältnismäßig hohe Zinssätze passé, ohne dass die Kreditwirtschaft ihren marktwirtschaftlichen Spielraum verliert“. Darüber hinaus müsse das Bundesjustizministerium die gesetzliche Regelung konkretisieren: Wer einen Referenzzinssatz angibt, muss auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte der Zinsanpassungen nennen. „Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um die Kreditinstitute zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zu bewegen“, so Billen.

Aus einem Prozentpunkt werden Millionengewinne

In einer Zeit, in der die Kreditinstitute selbst kaum Zinsen zahlen müssen, verdienen sie mit den Dispozinsen Millionen Euro an ihren Kunden. Bezogen auf das aktuelle Kreditvolumen, welches die Bundesbank mit 39,6 Milliarden Euro beziffert, bedeutet das: Jeder Prozentpunkt an Zinsen kostet die verschuldeten Bankkunden in der Summe rund 400 Millionen Euro im Jahr. Nach einer vom Bankenfachverband und der GfK 2010 veröffentlichten Studie hat jeder achte Kontoinhaber (13 Prozent) sein Konto überzogen.“

Quelle Pressemitteilung: vzbv