BaFin ermittelt gegen Bitcoin Motion

Das Thema Kryptowährungen ist spannend. Und trotz massiver Kursrückgange der letzten Zeit nach wie vor attraktiv für Anleger. Doch nicht alles, was glänzt, ist auch „Gold“, wie es scheint. Die BaFin ermittelt gegen „Bitcoin Motion“. Dies gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute Vormittag in einer Mitteilung bekannt.

Bitcoin Motion hat keine Erlaubnis nach KWG oder WpIG

„Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Websites bitcoin-motion.de sowie bitcoin-motion.cloud/de/ keine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.“ heißt es in der aktuellen Nachricht der BaFin.

Die Bundesanstalt weiter: „Die Inhalte auf den benannten Websites rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Auf den Seiten befinden sich weder Impressen noch sonstige Informationen zum Geschäftssitz des Anbieters.“

Wer hat die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen?

Um Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte in Deutschland anbieten zu können, benötigen die Anbieter eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Die BaFin weist darauf hin, dass „Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist und ggf. auf der Basis dieser Zulassung erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten darf“ in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht zu finden sind.

BaFin-Hauptgebäude in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht © BaFin