BaFin untersagt der Handelsplattform cryptodeutsch.com den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel der Handelsplattform cryptodeutsch.com, so lautet die aktuelle Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dort heißt es:

„Handelsplattform cryptodeutsch.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel!

Die BaFin hat mit Bescheid vom 18.11.2020 gegenüber der Handelsplattform cryptodeutsch.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform cryptodeutsch.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen.

Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebensowenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Über E-Mail-Adressen mit dem Domänenteil cryptodeutsch.com kontaktieren Personen deutsche Anleger und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus. In anderen Fällen, die der BaFin bekannt geworden sind, treten Personen auf diesem Wege auf und behaupten fälschlicherweise, für die Lizenzierung nach dem deutschen Wertpapierhandels-gesetz zuständig zu sein. Für die Durchführung der vorgetäuschten Lizenzierung wird eine Zahlung verlangt.“

Quelle Mitteilung: BaFin