BaFin wirft Banken Verstoß gegen Wertpapierhandelsgesetz vor
Beratungsprotokolle und die unzureichende Dokumentation
Seit Beginn dieses Jahres müssen Banken so genannte Beratungsprotokolle führen – dies ist im Wertpapierhandelsgesetz so festgelegt. Dennoch funktioniert die Dokumentation der Anlagegespräche immer noch nicht so, wie sie so. Weshalb die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch weiterhin die gesetzesmäßige Umsetzung der neuen Regelung für die Beratungsprotokolle fordert.
„Beratungsprotokolle: BaFin wirft Banken Mängel vor – Software-Lösungen schaffen Abhilfe
Die BaFin bemängelt unzureichende Dokumentation von Anlagegesprächen: Knapp jede fünfte deutsche Bank verwendet demnach unvollständige Protokollvordrucke. Das ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Dabei gibt es längst Software, die den Berater zuverlässig durch das Gespräch führt und die Ergebnisse umfassend dokumentiert. Sieben von acht Programmen erfüllen die Dokumentationspflichten vollständig. Das ergab eine aktuelle Studie von Steria Mummert Consulting. Dafür wurden die wichtigsten den Beratungsprozess unterstützenden Systemlösungen untersucht und nach mehr als 400 Kriterien bewertet. Sie decken etwa drei Viertel des Marktes ab.
Die gesetzlichen Anforderungen haben sich für Banken mit der seit Anfang 2010 bestehenden Protokollpflicht für Anlagegespräche deutlich verschärft. Viele Software-Anbieter überarbeiteten deshalb im vergangenen Jahr erfolgreich ihre Systeme: Die Finanzplanungsprogramme sind in der Lage, alle relevanten Kundenanliegen festzuhalten. Dazu gehören die persönliche Situation und die Ziele des Kunden ebenso wie Kenntnisse und Erfahrungen mit Anlagegeschäften. Die Software-Lösungen beschränken sich dabei keinesfalls auf vorgefertigte Antworten. Elf von zwölf auf dem Markt erhältlichen Programmen ermöglichen dem Berater, selbst Informationen in die Protokolle einzutragen. Dass die Vordrucke der Banken häufig keine Freitextfelder enthalten, gehört aber zu den großen Kritikpunkten der BaFin.
Gegenüber der händischen Protokollierung oder veralteten, unflexiblen Systemen vereinfachen moderne Finanzplanungsprogramme die Beratung und Dokumentation merklich: Die Software-Lösung führt den Bankmitarbeiter schrittweise durch das Gespräch. Dabei stellt sie alle wichtigen Informationen zur Verfügung und überprüft automatisch, ob gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. „Die Institute sind so in der Lage, die komplizierten Informations- und Dokumentationsvorgaben zu erfüllen, ohne Abstriche bei der Beratungsqualität zu machen“, sagt Rainer Deckers, Bankexperte bei Steria Mummert Consulting. „Banken, die solche Programme nutzen, dürften daher von der Kritik der BaFin nicht unmittelbar betroffen sein.“
Noch in der Vorjahresuntersuchung der Software-Lösungen waren viele Beratungsprogramme zu unflexibel, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Verbesserungsbedarf gab es außerdem bei der Einbindung der Software beispielsweise in bestehende Customer-Relationship-Management(CRM-)Systeme und somit bei dem Zugriff auf wichtige Kundeninformationen. So verfügten vor einem Jahr erst 25 Prozent der Anbieter über eine entsprechende Verknüpfung. Heute stellen sechs von zehn Software-Lösungen Schnittstellen zu mindestens einem CRM-System bereit.
Hintergrundinformationen
Für die Marktstudie „Financial Planning – Beratungsprozess unterstützende Softwarelösungen“ befragte Steria Mummert Consulting zwölf Anbieter von den Beratungsprozess unterstützenden Systemlösungen. Die Anbieter und Tools wurden nach mehr als 400 Einzelkriterien aus 14 verschiedenen Kategorien untersucht. Diese umfassen unter anderem die Bereiche Unternehmensdaten, Produktportfolio, Technologie, Produktverkauf und Customizing.“
Quelle Pressemitteilung: Steria Mummert Consulting