Bankenpleiten und Abwicklung
Das Restrukturierungsgesetz für die Bankenbranche
Eine Bankenpleite ist fatal, nicht nur für die Kunden, sondern oft auch für die gesamte Bankenbranche. Deswegen ist wichtig, sich dem Thema Bankenpleiten und Abwicklung von bankrott gegangenen Banken gezielt zu näher – und klare Wege zu finden, die dann für alle Banken gelten.
Bankenverband unterstützt Restrukturierungsgesetz
„Der Diskussionsentwurf der Bundesministerien der Finanzen und der Justiz für ein Restrukturierungsgesetz wird vom Bankenverband grundsätzlich begrüßt. „Das darin vorgesehene Verfahren zur Sanierung und gegebenenfalls Abwicklung von Kreditinstituten sowie der hiermit korrespondierende Restrukturierungs-Fonds schaffen ein ergänzendes ‚Sicherheitsnetz‘ der Finanzmarktregulierung“, erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bankenverbandes. Dieses unterstütze die „erste Verteidigungslinie“ gegen systemische Risiken – ein angemessenes Aufsichtsrecht und eine sachgerechte Aufsichtspraxis, so Weber weiter.
Die Vorschläge weisen in die richtige Richtung. Dies gilt etwa für die Übertragung von Teilen eines in Schieflage geratenen Instituts auf einen privaten Dritten oder auf eine staatliche „Brückenbank“ (Bridge Bank). Dies sieht auch das vom Bankenverband im Frühjahr vorgestellte Konzept für ein Verfahren zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen des Finanzsektors vor. Die Möglichkeit einer raschen und rechtssicheren Ausgliederung von systemrelevanten Teilen eines Instituts ist ein sinnvolles und zentrales Instrument eines solchen Verfahrens.
Zu hinterfragen ist die Beschränkung des Krisenmanagements auf Kreditinstitute. Es muss sichergestellt werden, dass die Instrumente und Verfahren auf eine Vielzahl von Situationen und Marktteilnehmer anwendbar sind. Dies gilt schon deshalb, weil im vorhinein kaum bestimmt werden kann, welches Institut, welcher Markt oder welches Finanzinstrument für die Finanzmarktstabilität bedeutsam sein können. Da zum Beispiel auch Hedge-Fonds und Versicherungsunternehmen ebenso wie Kreditinstitute von der Stabilität der Finanzmärkte profitieren, sollte der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden.
Hinsichtlich der im Entwurf enthaltenen Regelungen für eine Bankenabgabe hat sich der Bankenverband stets für eine risikoabhängige Bemessungsgrundlage ausgesprochen. Nach erster Einschätzung ist dies im Diskussionsentwurf zumindest hinsichtlich der Risiken von Verbundgruppen fraglich. Einzelheiten – wie zum Beispiel die Höhe der Jahresbeiträge – bedürfen noch einer weiteren Diskussion. In jedem Fall muss bei den finanziellen Anforderungen an die Institute die Gesamtbelastung berücksichtigt werden, die sich aus weiteren Regulierungsmaßnahmen, wie erhöhte Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben, ergeben wird.
Der Bankenverband bedauert, dass es nicht gelungen ist, ein Gesamtkonzept für die Restrukturierung und Bankenabgabe auf G20-Ebene abzustimmen. Umso wichtiger ist es nun, die Regelungen zumindest auf europäischer Ebene zu treffen. Konkret müssen die Verfahren und die korrespondierenden Stabilitätsfonds durch vergleichbare Rahmenbedingungen untereinander vernetzt werden. Die Europäische Kommission hat für das Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag hierzu angekündigt. Vor diesem Hintergrund sollte der Zeitplan der Bundesregierung, der ein Inkrafttreten des Verfahrens Ende Dezember 2010 vorsieht, noch einmal überprüft werden.“
Quelle Pressemitteilung: Bundesverband deutscher Banken