Bauzinsen weiterhin niedrig – Doch wie die Baufinanzierung richtig angehen?

Die Niedrigzinsphase für Baukredite hält im Moment weiter an, die Bauzinsen sind damit weiterhin niedrig. Doch wie sollen Verbraucher die Baufinanzierung richtig angehen? Die Finanzexperten der ING-DiBa haben dazu 10 aktuelle Tipps zusammengestellt, die wir unseren Leserinnen und Lesern natürlich nicht vorenthalten wollten.

10 Tipps zur Baufinanzierung

„Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden. Die Entscheidung will daher wohl überlegt sein und angehende Bauherren sollten sich die Zeit nehmen, alle für sie wichtigen Aspekte und Szenarien durchzuspielen. Denn neben den rationalen Faktoren spielen auch in hohem Maße emotionale Aspekte, wie der „Wohlfühlfaktor“, eine zentrale Rolle.

Damit der Traum vom eigenen Heim nicht zum Albtraum wird, sind hier die zehn gefährlichsten Fallen bei der Immobilienfinanzierung:

1. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überschätzen: Bis ein Baudarlehen endgültig getilgt ist, vergehen meist Jahrzehnte. In dieser Zeit kann viel passieren. Bauherren, die in Darlehen in der aktuellen Niedrigzinsphase ihr Baudarlehen abschließen, müssen damit rechnen, dass nach dem Ablauf der Zinsbindung der Anschlusskredit teurer wird und dadurch auch die Monatsrate deutlich höher ausfällt. Bei der Kalkulation der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollten sie daher langfristig planen und ausschließlich Einkünfte berücksichtigen, die dauerhaft sind. Darüber hinaus sollten noch genug Reserven für das Auto, eventuelle Reparaturen am Haus, Urlaub und Hobbys vorhanden sein.

2. Zu niedrige Tilgungsraten: Je tiefer das Zinsniveau ist, desto länger braucht ein Immobilienkäufer, um sein Annuitätendarlehen zurückzuzahlen. Bei niedrigen Zinsen sollte er daher eine höhere anfängliche Tilgungsrate wählen, beispielsweise 2 oder 3 Prozent der Kreditsumme im Jahr.

3. Kaufnebenkosten zu niedrig kalkuliert: Ist der Immobilienerwerb getätigt, fallen Nebenkosten an. Mit Rechnungen vom Makler, Notar, Grundbuchamt und dem Finanzamt ist zu rechnen. Käufer müssen dafür bis zu 15 Prozent des Objektpreises addieren.

4. Zusätzliche Kosten für das Objekt unterschätzen: Der vereinbarte „Festpreis“ für die Immobilie umfasst meist nur die Standardausstattung. Wer es etwas schöner oder luxuriöser mag, muss oft deutlich tiefer in die Tasche greifen. Manchmal sind zudem die Kosten für die Erschließung des Grundstücks nicht enthalten. Diesen Punkt sollte der Bauherr unbedingt vor Vertragsabschluss zweifelsfrei geklärt haben. Bei einem bestehenden Objekt sollte er detailliert planen, was er noch vor dem Einzug alles in die Immobilie investieren muss.

5. Gebührenpolitik der Bank: Manche Institute berechnen nach wie vor Schätzgebühren und andere Nebenkosten. Zudem sollten Bauherren nach der Höhe und Fälligkeit der Bereitstellungszinsen fragen. Diese müssen sie zahlen, wenn die Bank das Darlehen zur Verfügung stellt, der Häuslebauer es aber noch nicht vollständig abgerufen hat – etwa, weil das Objekt noch nicht fertiggestellt ist.

6. Fehlende Absicherung gegen Risiken: Niemand braucht teure „Rundum-sorglos-Policen“. Empfehlenswert sind Absicherungen im Krankheitsfall, beispielsweise eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz. Darüber hinaus sollte der Immobilienkäufer auch eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Tipp: Achten Sie bei allen Policen auf eine ausreichende Höhe des Versicherungsschutzes.

7. Zu hoch angesetzte Eigenleistungen („Muskelhypothek“): Häufig überschätzen Bauherren ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten. Wer beim Bau des Eigenheims mithelfen will, braucht viel Zeit und handwerkliches Geschick. Ein Häuslebauer sollte also vorab klären, ob er eine solche Arbeitsleistung neben seinem Hauptjob auch wirklich erbringen kann.

8. Zu kurze Zinsfestschreibung: Handelt es sich um eine Erstfinanzierung, sollte der Bankkunde die derzeit sehr günstigen Zinsen für mindestens zehn, besser 15 Jahre festschreiben lassen. Dies reduziert sein Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung. Zehn Jahre nach der Vollauszahlung hat er übrigens ein sechsmonatiges Kündigungsrecht, auch wenn er zum Beispiel einen Darlehensvertrag mit 15-jähriger Zinsbindung abgeschlossen hat.

9. Mangelnde Flexibilität des Darlehensvertrags: Flexibilität sollte im Darlehensvertrag der Kreditnehmer eine große Rolle spielen. Die Bank sollte die Möglichkeit der Sondertilgungen während der Laufzeit einräumen und für diese – innerhalb eines festgelegten Rahmens – keine Gebühren einfordern. Auch sollte der Kreditnehmer die Tilgungshöhe variieren können. Wenn sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, kann er so die Ratenhöhe verringern.

10. Keine Rücklagen für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen: Auch bei Neubauten fallen oft nach etwa 10 bis 15 Jahren die ersten größeren Reparaturen an. Die Kosten hierfür dürfen nicht unterschätzt werden. Also rechtzeitig Rücklagen bilden – am besten schon während der ersten zehn Jahre, in denen normalerweise keine aufwändigen Reparaturen notwendig sind.“

Quelle: Finanzexperten der ING-DiBa