Bearbeitungsgebühren für Kredite

Erstattungsansprüche von Bankkunden

Banken machen ganz gerne das, was sie möchten, ohne sich an die Spielregeln zu halten. Das scheint auch beim Thema Bearbeitungsgebühren für Kredite so zu sein. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ geht es deshalb um Gebühren für Kredite, deren Unzulässigkeit laut acht deutscher Oberlandesgerichte und mögliche Erstattungsansprüche der Kreditnehmer.

Bearbeitungsgebühren für Kredite

„Gebühren für Kredite: Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe

Es geht um Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe: Banken kassieren oft zu Unrecht Bearbeitungsgebühren für einen Kredit, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Mitt­lerweile acht Ober­landes­gerichte haben entsprechend geur­teilt. Die Bearbeitung eines Kredits sei keine Dienst­leistung für den Kunden, argumentieren die Gerichte, sondern liege im eigenen Interesse der Bank. Dafür dürfe die Bank nicht extra kassieren.

Allein in den vergangenen drei Jahren haben Banken Raten­kredite von mehr als 200 Milliarden Euro vergeben – einen großen Teil davon mit einer Bearbeitungs­gebühr von meist 2,0 bis 3,5 Prozent. Auch bei Immobilien­krediten verlangen einige Banken Gebühren von 0,5 bis 1 Prozent. Für ein Immobiliendarlehen von 200.000 Euro können so 2.000 Euro unnötige Gebühr anfallen.

Finanztest rät daher allen Kunden zu prüfen, ob sie in der Vergangenheit Kredit­gebühren gezahlt haben. Wenn ja, können sie formlos zurück­gefordert werden. Wer die Gebühr im Jahr 2008 gezahlt hat, sollte auf jeden Fall noch in diesem Jahr handeln, um keine Verjährung des Anspruchs zu riskieren.

Auch bei neuen Verträgen lohnt sich der Check. Branchengrößen wie Post­bank, Deutsche Bank, Commerz­bank, Hypo­ver­eins­bank, Sant­ander Bank, Noris­bank und Ready­bank kassieren weiter.

In der Regel weigern sich die Banken derzeit noch, ihren Kunden die Gebühr zu erstatten. Damit könnte aber im kommenden Jahr Schluss sein. Voraus­sicht­lich entscheidet dann der Bundes­gerichts­hof endgültig, ob die Gebühr zulässig ist.“

Der ausführ­liche Artikel ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest zu finden.
Quelle Pressemitteilung: Stiftung Warentest