Bei der Baufinanzierung den Widerrufsjoker ziehen
Baufinanzierungen und Immobilienkredite, bei denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, können im Zeitraum der Verjährungsfrist widerrufen werden. Hunderttausende Bauherren, welche einen Baukredit oder eine Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, können bei ihren kreditgebenden Banken den Widerrufsjoker ziehen. Und sich in den Zeiten niedriger Bauzinsen nach einer deutlich günstigeren Finanzierung umsehen – ohne dass der Gang auf dem bisherigen Kreditvertrag etwas kostet.
Wie das „Handelsblatt“ aktuell berichtet, wird nun bald eine Widerufswelle gegen die kreditgebenden Banken ins Rollen kommen. Der Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund, Kai Warnecke, gegenüber der Wirtschaftszeitung: „Im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 wurden mehr als zehn Millionen Immobiliendarlehensverträge abgeschlossen. Über die Hälfte davon dürften fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.“ Den Mitgliedern von Haus & Grund wird dabei juristischen Rat angeboten, worüber die Banken alles andere als erfreut sein dürften.
Warnecke sieht ein enormes Einsparpotenzial, wenn derzeit eine Umschuldung von teuren Altkrediten durchgeführt wird. „Wer zwischen 2005 und 2010 für etwa fünf bis sechs Prozent Zinsen abgeschlossen hat, kann durch eine Umschuldung aktuell seine Zinsen um mehr als die Hälfte reduzieren und sein Darlehen erheblich schneller zurückzahlen“, so Warnecke gegenüber dem „Handelsblatt“.
Doch nicht nur zahlreiche Mitglieder von Haus & Grund dürften sich auf den Weg machen, den Widerrufsjoker bei ihrer Baufinanzierung zu ziehen, um vorzeitig aus einem höher verzinsten Kreditvertrag aussteigen und auf einen deutlich niedrig verzinsten Kredit umsteigen zu können. 2015 könnte damit ein teures Jahr für die Banken werden in Sachen Baukredite, für zahlreiche Bauherren dürfte es jedoch günstigere Finanzierungen und zugleich weniger finanzielle Altlasten mit sich bringen. Zumindest dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft war und der Widerruf innerhalb der Verjährungsfrist gemäß der rechtlichen Vorgaben durchgeführt wird.