Beipackzettel für Finanzprodukte

Mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Anlageberatung durch Produktinformationsblätter

Ab 1. Juli dieses Jahres sind in der Anlageberatung von Privatkunden so genannten PIB, Produktinformationsblätter Pflicht. Die „Beipackzettel für Finanzprodukte“ dienen dazu, mehr Transparenz und Wettbewerb in die Anlageberatung zu bringen – und mehr Verbraucherschutz.

Bankenverband: Mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Anlageberatung

„Mit den neuen Produktinformationsblättern wird die Anlageberatung noch transparenter und vergleichbarer“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes in Berlin. Ab 1. Juli 2011 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Banken und Sparkassen ihren Privatkunden bei der Anlageberatung Produktinformationsblätter (kurz PIB) aushändigen.

In Zukunft werden so wichtige Informationen zu einem Wertpapiers knapp und verständlich auf zwei bzw. maximal drei Seiten aufgeführt. Das gilt für alle Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz, also für Aktien und Zertifikate ebenso wie für Pfandbriefe, Bundeswertpapiere und andere Inhaberschuldverschreibungen.

Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen. „Ebenso sind die Kosten für das jeweilige Finanzinstrument dann für jeden Anleger klar nachvollziehbar, das gilt auch für die Provisionen“, so Kemmer. Anleger sollten die neuen Produktinformationsblätter genau lesen und sich nicht scheuen, bei noch verbliebenen Unklarheiten ihren Bankberater anzusprechen.

Der Chef des Bankenverbandes betont: „Wir private Banken wollen das Anlegervertrauen weiter stärken und unterstützen daher die neuen Regeln der Bundesregierung, ob beim Anlageberatungsprotokoll oder jetzt dem Produktinformationsblatt.“ Allerdings bedauert Kemmer, dass die künftige Regulierung des Grauen Kapitalmarktes gerade dort kein gleich hohes Schutzniveau für die Verbraucher gewährleisten werde. Kemmer verdeutlicht: „Diese Unterschiede müssen klar sein. Kunden sollen wissen, dass sie bei regulierten Banken ein hohes Maß an Anlegerschutz erwarten dürfen.“

Die privaten Banken haben die verbraucherpolitischen Entwicklungen nicht nur beim Anlegerschutz aufgegriffen und ihr verbraucherpolitisches Gesamtkonzept fortgeschrieben. In ihrer vollständig aktualisierten Broschüre „Banken und Verbraucher“ geben Sie dazu einen Überblick.“

Quelle Pressemitteilung: Bundesverband deutscher Banken