Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen nicht vor Falschberatungen
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert gesetzlichen Standard für Beratungsprotokolle
Sie wurden eingeführt, damit die Verbraucher geschützt werden bei der Anlageberatung. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt das Ergebnis einer Untersuchung, welche die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband durchgeführt haben. Die Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen nicht vor Falschberatungen, kam dabei heraus. Das Gegenteil scheint laut vzbv der Fall zu sein: Die Verbraucherzentrale Bundesverband vermutet, dass die Geldinstitute die Beratungsprotokolle gezielt dazu verwenden, ihre eigene Haftungsrisiken zu senken.
„Beratungsprotokolle schützen Banken, nicht die Verbraucher – Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen gesetzlichen Standard
Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen nicht vor Falschberatungen. Vielmehr scheinen Geldinstitute sie einzusetzen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv fordert einen klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsdokumentation. “Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Protokolle Verbraucher effektiv schützen”, erklärt Vorstand Gerd Billen.
Grundlage der Untersuchung sind 61 Beratungsprotokolle aus dem im August 2010 veröffentlichten Bankentest der Stiftung Warentest. Untersucht wurde damals die Qualität der Anlageempfehlung. Die Auswertung der Protokolle ergab nun, dass sich diese nicht am Informationsbedarf der Verbraucher ausrichten:
- In 59 Fällen wurde das Anlageziel nicht vollständig dokumentiert.
- In keinem Fall wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst.
- In 59 Fällen wurden die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften nicht aussagekräftig erfasst.
- In keinem Fall wurde die Risikobereitschaft des Anlegers aussagekräftig erfasst.
- In keinem Fall wurde aussagekräftig erfasst, ob der Anleger die finanziellen Möglichkeiten hat, das gewünschte Risiko einzugehen.
- In 58 Fällen wurden die Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet.
- In keinem Fall wurden die Provisionen, welche die Bank für die Vermittlung erhält, aussagekräftig offengelegt.
Dagegen zeigte die Untersuchung deutlich, dass die Banken die Protokolle einsetzen, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren: In 49 Fällen enthielten die Protokolle Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung.
Gesetzliche Ziele werden nicht erreicht
Fazit: Die Protokolle erfüllen derzeit nicht das Ziel, Klarheit über den Inhalt des Beratungsgesprächs zu schaffen und Verbrauchern damit ein Beweismittel an die Hand zu geben, um bei Bedarf Schadensersatzansprüche durchzusetzen. “Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt zu werden”, kritisiert Billen. Hierfür ist es erforderlich, dass das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht einen einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsprotokolle vorgeben und erläutern, wie dieser umzusetzen und zu überwachen ist. Das Wertpapierhandelsgesetz gestattet eine derartige Konkretisierung per Verordnung.
Verbraucherzentralen sammeln Beratungsprotokolle
Die Verbraucherzentralen werden den Umgang der Anbieter mit Beratungsprotokollen weiter im Blick behalten. Die Verbraucher können sie dabei unterstützen, indem sie ihre Erfahrungen schriftlich schildern und diese zusammen mit Kopien der Protokolle den Verbraucherzentralen zuleiten. Alle Zuschriften werden vertraulich behandelt. Die Sammlung erfolgt zentral über die Verbraucherzentrale Baden Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart.“
Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband