Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen Bild-Artikel
Zum vermeintlichen Datenskandal: Post soll Arbeitslosen-Briefe öffnen
Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen einen Bild-Artikel, in dem ein vermeintlicher Datenskandal zum Thema gemacht wird. Soeben hat die BA eine Pressemitteilung herausgebracht, die Licht in das Dunkel und das Öffnen von Arbeitslosen-Briefen durch Postangestellte bringen soll.
Bundesagentur für Arbeit: Kundendaten sind sicher!
„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt zum heutigen Artikel in der BILD-Zeitung Datenskandal! Post soll Arbeitslosen-Briefe öffnen fest: Daten von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern sind sicher!
Ab Herbst wird die BA Schritt für Schritt ihre Papier-Kundenakten auf elektronische Akten (eAkte) umstellen. Ziel ist, eine schnellere, effizientere und wirtschaftlichere Bearbeitung der Vorgänge. Die Umstellung startet zunächst als Pilotprojekt in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Kundenakten und eingehende Briefe werden im Scanzentrum digitalisiert, d.h. die eAkte wird das digitale Abbild der heutigen Kunden-Akte. Richtig ist, dass neben BA-Mitarbeitern auch Mitarbeiter der Deutschen Post AG in den Scanzentren arbeiten. Aber der Datenschutz ist zu jeder Zeit sichergestellt: Die Kundenakten und die eingehende Post werden in gesicherten und extra verplombten Transportboxen in das Scanzentrum angeliefert. Der Zugang zum Scanzentrum ist hoch gesichert. Alle dortigen Mitarbeiter haben eine Sicherheitsüberprüfung durch den Bund durchlaufen. Das gesamte Verfahren wird vor dem Start durch die zentrale Zertifizierungsstelle für die Sicherheit von IT-Systemen in Deutschland, dem Bunde
samt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), abgenommen, der Bundesdatenschutzbeauftragte ist ebenfalls eingebunden.
Der Einhaltung des Datenschutzes wird bei jedem Verfahrensschritt höchste Priorität eingeräumt, betont Raimund Becker, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Die Kundendaten befinden sich zu jeder Zeit in einem datengeschützten Kreislauf. Die persönlichen Daten der Arbeitslosen und Kindergeldempfänger sind mit der eAkte so sicher wie bisher.
Die Umstellung erfolgt zunächst für die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) und in der Familienkasse (Kindergeld). Hier liegen aktuell über 35 Millionen Kundenakten vor, täglich gehen 400.000 neue Dokumente ein.“
Quelle Pressemitteilung: Bundesagentur für Arbeit