Bundesschatzbriefe – Altbekanntes und immer noch bewährt
Geld beim Staat direkt anlegen, wer macht denn so was? Das kommt von mancher Seite, wenn man erzählt, man denke darüber nach, Bundesschatzbriefe zu kaufen. Dabei ist die Geldanlage mittels Bundesschatzbriefe eine durchaus sichere Variante des Sparens, auch wenn viele denken, sie sei längst in die Jahre gekommen oder möglicherweise gar nicht mehr existent. Doch die Bundesschatzbriefe sind alles andre als ausgestorben, ganz im Gegenteil: Sie erfreuen sich guter Zinskonditionen mit jährlichem Zinswachstum. Neben den Zinsen bieten die Bundesschatzbriefe einen weiteren Vorteil, den viele andere Festgeldanlagen nicht bieten: Nach einem Jahr Laufzeit können die Anteile sogar wieder verkauft werden, ohne dass es zu Einbußen bei der Höhe der Zinsen kommt oder gar anteilige Kosten für die frühere Entnahme verlangt werden.
Die Vorteile der Bundesschatzbriefe sprechen deshalb klar für diese Geldanlage:
• „Geringer Mindestauftragswert: schon ab 52€ können Bundesschatzbriefe in beliebiger Stückelung erworben werden.
• jährlich wachsende Zinsen nach festem Plan.
• Überschaubare Laufzeit von längstens 6 Jahren (Typ A mit
• jährlicher Zinszahlung) oder 7 Jahren (Typ B mit Zinsansammlung).
• Spesenfreier Erwerb bei Banken und Sparkassen, für Schuldbuchkontoinhaber auch direkt bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (im Folgenden “Deutsche Finanzagentur”), die seit dem 01.08.2006 die Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung übernommen.
• Auf Wunsch ist eine gebührenfreie Verwaltung durch die Deutsche Finanzagentur möglich. Sie sollten hierzu Ihrem Kreditinstitut gleichzeitig mit dem Kaufauftrag den Auftrag zur Eintragung in das Bundesschuldbuch erteilen.
• Bundesschatzbriefe können bei Bedarf schon nach dem ersten Laufzeitjahr täglich wieder zu Bargeld gemacht werden). Bis 5.000 Euro innerhalb 30 Zinstagen. Zu 100% plus Zinsen.“
Die jeweils aktuellen Konditionen der Bundesschatzbriefe können entweder bei den Banken oder Sparkassen abgefragt oder direkt bei der Deutschen Finanzagentur eingesehen werden.
(Quelle: Deutsche Finanzagentur)