Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz verbietet Herausgabe von UBS-Kundendaten
Wie wir bereits berichtet haben, will die Schweizer Großbank UBS einen Teil ihrer Kundendaten an die Steuerbehörden in den USA weitergeben. Dies hat in der Schweiz einen Sturm von Entrüstung hervor gerufen, Kritik wurde an allen Ecken laut und Geschrei. Eine seltsame Situation in einem Land, das sonst eher in der Beschaulichkeit angesiedelt ist.
Nun trat aber neben all der Entrüstung auch das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz auf den Plan – und verbot der UBS eine Herausgabe der Kundendaten an die US-Behörden. Dies ist natürlich eine sehr fatale Situation, da die Großbank damit in eine Ecke gestellt wird, die niemandem nützen wird auf Dauer. Denn eines ist sicher:
Die Schweizer Nummernkonten sind legendär, das damit zusammenhängende Schweizer Bankgeheimnis auch. Nur leben wir in einer Zeit, in welcher der Bankenmarkt in der ganzen Welt aufgemischt wird. Und um da zu überleben, muss man sich nach dem geänderten Ticken der neu gestellten Uhren richten, anders bleibt man auf der Strecke. Die Finanzwirtschaft agiert inzwischen global, ein Alleingang, wie die Schweiz ihn nun zu praktizieren versucht, kann schneller als gedacht ins Aus führen…
…oder zu noch mehr Kapitalzufluss in diesem kleinen, beschaulichem Land, das auch schon 2 Weltkriege unbeschadet überstanden hat.