Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems 2014
Zum 1. Mai des kommenden Jahres gibt es Änderungen im Bußgeldkatalog in Deutschland sowie eine Reform des Punktesystems, dies teilte der ADAC soeben mit. Nun gibt es nur noch acht Punkte statt des bisherigen 18 Punkte, die Eintragungsgrenze in der Flensburger Verkehrssünderkarte liegt dann bei 60 Euro statt wie bisher bei 40 Euro – und in Zukunft werden nur noch sicherheitsgefährende Verstöße gespeichert.
„Neu in 2014: Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems
Der ADAC informiert über die wichtigsten Neuerungen
Im neuen Jahr kommen auf Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem
1. Mai ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare, sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
- Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
- Ab Juli gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.
- Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
- Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen worden sind. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
- Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.
- Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
- Ab Juni ist es Händlern möglich, die Retourkosten einer Onlinebestellung auf den Verbraucher umzulegen. Der Händler ist jedoch verpflichtet seine Kunden vor Vertragsabschluss über dieses Verfahren zu unterrichten.
- Das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ tritt im Januar 2014 in Kraft. Damit sollen unter anderem. Verkaufs- und Gewinnspielanrufe unterbunden und die mündlichen Vertragsabschlüsse verhindert werden. Ab Januar gilt, Gewinnspielverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorliegen. Firmen die dagegen verstoßen können dann mit Bußgeldern von bis zu
300 000 Euro bestraft werden.“
Quelle Pressemitteilung: ADAC
Bin sehr gespannt auf den endgültigen Bußgeldkatalog, die Veröffentlichung soll ja schon Anfang 2014 stattfinden. Fraglich für mich ist immernoch ob die neue Punktereform viel bewirken wird. Die Umrechnung der Punkte sind ja auch so gedacht, dass mittlere Verkehrsrechtsbrecher im neuen Bußgeldkatalog mit einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung auch ihren Schein direkt verlieren können!
Abschreckend? Bezweifle ich – Einmal Raser immer Raser
Sinnvoll? Ja – Führerschein weg – Besinnung?!