Concordia, HDI und Mecklenburgische verurteilt
Oberlandesgericht Celle entscheidet gegen Rechtsschutzversicherer
Die Bedingungen von Rechtsschutzversicherungen spielen eine wichtige Rolle bei der Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit. Vom Oberlandesgericht Celle wurden nun die Rechtsschutzversicherer verurteilt und wies damit zugleich auch die Berufungen der Versicherungsunternehmen zurück, welche diese gegen das in erster Instanz vom Landgericht Hannover gefällten Urteils, dies teilte die Verbraucherzentrale Hamburg heute mit.
Concordia, HDI und Mecklenburgische verurteilt
„Oberlandesgericht Celle entscheidet gegen Rechtsschutzversicherer
Im Streit um eine Klausel in den Bedingungen ihrer Rechtsschutzversicherungen unterlagen Concordia, HDI und Mecklenburgische der Verbraucherzentrale Hamburg in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Celle (Urteile v. 29. September 2011, Aktenzeichen: 8 U 144/11, 8 U 145/11 und 8 U 146/11).
Damit wies das Gericht die Berufungen der Unternehmen gegen die in erster Instanz zu ihrem Nachteil gefällten Urteile des Landgerichts Hannover zurück.
Concordia, HDI und Mecklenburgische sind drei von insgesamt 19 Rechtsschutzversicherern, gegen die die Verbraucherzentrale Hamburg zurzeit Gerichtsprozesse führt. In erster Instanz wurden fast alle zu Gunsten der Verbraucher entschieden.
Die Verbraucherschützer kritisieren eine Klausel, die Versicherte benachteiligt und von den Versicherungsunternehmen so oder so ähnlich verwendet wird: Der Versicherungsnehmer „hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Verstoßen Kunden gegen diese Klausel, riskieren sie ganz oder teilweise den Versicherungsschutz.
„Unsere Auffassung wurde nun auch in zweiter Instanz bestätigt. Jetzt hoffen wir, dass der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher ebenfalls stärkt“, so Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Dieser wird nach zugelassener Revision abschließend entscheiden.“
Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Hamburg