Deutschland bekommt eine neue Finanzverfassung – Die Schuldenbremse kommt
Heute ist ein historischer Tag. Während in der Hauptstadt über den weiteren Weg von Opel gebrütet wird und General Motors ein wahres Chaos angerichtet hat, beschloß der Bundestag eine neue Finanzverfassung. Und damit auch die Schuldenbremse, welche unser Land in Bezug auf die staatlichen Finanzen sehr verändern wird. Es wurde lange darauf gewartet, heute ist der da, der Tag der Historischen Entscheidung:
„Schuldenbremse kommt
Bundestag beschließt neue Finanzverfassung
Eine finanzpolitische Entscheidung von historischer Tragweite – nichts weniger stand am 29. Mai auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag. Diskutiert wurden in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismuskommission. Im Kern der Verhandlungen stand die Schuldenbremse das Instrument, das die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates auf Dauer sichern soll.
„Es geht hier heute um eine Entscheidung für oder wieder die Generationengerechtigkeit“, betonte Bundesfinanzminister Steinbrück abschließend. Es sei nicht fair kommenden Generationen gegenüber, erdrückende Zinslasten, die jeden Gestaltungsspielraum aushöhlen, einfach in Kauf zu nehmen.
Die Notwendigkeit einer neu geordneten Finanzverfassung sei bereits nach der Wiedervereinigung deutlich geworden, so Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Mit Einführung der Schuldenbremse sei nun endlich die Gelegenheit gekommen, ein deutliches Vertrauenssignal zu setzen, das beweist, dass die Bundesregierung in der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten 80 Jahre verantwortungsbewusst und vorausschauend handelt.
Für eine neue Finanzverfassung
In seiner Rede griff Bundesfinanzminister Steinbrück die häufigsten Vorwürfe auf, die der Schuldenbremse gemacht werden und machte deutlich, wie haltlos diese sind.
Ist die Schuldenbremse flexibel in der Krise? Ja. Die neue Schuldenregel umfasst eine Ausnahmeregelung, die im Falle einer außergewöhnlichen Notsituation greift. Kapital für konjunkturstärkende Maßnahmen in der Krise, wie sie jetzt notwendig wurden, werden auch in Zukunft eingesetzt werden können.
Werden Investitionen in die Zukunft unseres Landes weiterhin möglich sein? Ja, diese werden nicht reduziert, die neue Regelung erlaubt sogar Investitionen, die bisher gar nicht möglich gewesen wären, in Lehre, Wissenschaft und Forschung und in die Menschen, die es dafür braucht.
Bietet die Schuldenbremse der Politik genügend Gestaltungsspielraum? Ja. Dieser wird erweitert, indem die Schuldenstandsquote gesenkt und die relative Zinsbelastung gesenkt wird.
Die Bundesregierung bleibt mit der neuen Regelung ihrem Grundsatz des antizyklischen Handelns treu: Da die Schuldenregel für den Bund zum einen erst im Jahr 2011 greift und der Verschuldungsspielraum in der Übergangszeit deutlich erweitert wird, kann auch weiterhin alles zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise getan werden.“
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)