Deutschlands Autobahnen platzen bei der Hitze

ADAC erhebt Forderung nach häufigeren Kontrollen der Fahrbahnen

Erst hat die Flut unser Land überrollt und ist in Teilen Deutschlands immer noch spürbar, da stellt die Gluthitze unser Land vor eine andere Herausforderung: die Autobahnen platzen bei der Hitze, woraufhin der ADAC die Forderung nach häufigeren Kontrollen der Fahrbahnen erhebt. Für die Kfz-Versicherung und die durch die Hitzeschäden beschädigten Fahrzeuge und daraus entstehende Schäden ist es wichtig, nachzuweisen, „dass die zuständige Autobahnmeisterei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist“, wie der ADAC heute mitteilte.

Viele Autobahnen platzen vor Hitze

„ADAC fordert häufigere Fahrbahnkontrollen

Die hohen Temperaturen der vergangenen Tage haben auf zahlreichen Autobahnen Schäden verursacht. Betroffen sind nach Informationen des ADAC vor allem die Autobahnen A 3, A 7, A 92, A 93 und A 94 in Bayern, doch auch aus anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg werden durch Hitze hervorgerufene Fahrbahnaufwölbungen („Blow-ups“) gemeldet. Aufgrund der Schäden haben sich bereits einige schwere Unfälle ereignet. Die für die Verkehrssicherung der Autobahnen zuständigen Behörden sind nach Ansicht des ADAC gefordert, die Strecken deutlich häufiger als sonst zu kontrollieren und notwendige Maßnahmen wie Warnhinweise, befristete Tempolimits oder notfalls sogar Fahrbahnsperrungen einzuleiten. Auch die Autofahrer sollten derzeit besonders vorausschauend zu fahren.

Insgesamt sind in Deutschland rund 70 Prozent der Autobahnen aus Asphalt gebaut, etwa 30 Prozent sind Betonfahrbahnen. Probleme gibt es laut ADAC vor allem an älteren Strecken aus Beton. Die dort verbauten Betonplatten dehnen sich bei Hitze aus. Wenn die Platten aneinander stoßen, entstehen starke Druckspannungen, die sich vor allem an Schwachstellen nicht mehr gleichmäßig verteilen können. Dadurch können sich die Betonplatten regelrecht aufstellen, es bilden sich „Blow-ups“. Derartige Schäden gibt es vor allem bei länger anhaltenden Hitzeperioden.

Der ADAC weist darauf hin, dass bei Unfällen oder Schäden am Fahrzeug durch „Blow-ups“ der Geschädigte nachweisen muss, dass die zuständige Autobahnmeisterei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dies dürfte angesichts der häufig spontan auftretenden Aufwölbungen sehr schwierig sein. Somit bleibt Autofahrern nichts anderes übrig, als das Tempo zu drosseln, den Abstand zum Vordermann zu vergrößern und Schäden unverzüglich zu melden.“

Quelle Pressemitteilung: ADAC