Die 2. Stufe des Bürgergeld kommt

Auf 1. Januar dieses Jahres wurde der Hartz IV-Nachfolger eingeführt. Auf Juli 2023 kommt die 2. Stufe des Bürgergeld. Sie bringt für Hilfeempfänger Einiges an Positivem mit sich.

Lange hat es gedauert, bis der finale Gesetzentwurf für das Bürgergeld stand. Deshalb konnten nicht alle Änderungen rechtzeitig zu Beginn des Jahres eingeführt werden. Stattdessen wurden die Neuerungen in zwei Stufen aufteilt. Auf 1. Juli kommt die 2. Stufe des Bürgergeld und bringt wichtige Änderungen mit sich.

Die 2. Stufe des Bürgergeld zum 1. Juli 2023:

  • Die Weiterbildungsprämie kommt. Für die Teilnahme an einer Weiterbildung mit Berufsabschluss gibt es eine monatliche Prämie von 150 Euro. Für die Teilnahme an Maßnahmen, die laut Arbeitsagentur „für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind“ gibt es einen Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich.
  • Umschulungen können nun drei Jahre gefördert werden, eine Verkürzung ist nicht mehr erforderlich.
  • Statt des bisherigen Eingliederungsvereinbarung erarbeiten die Jobcenter-KundInnen in Zukunft gemeinsam mit den Sachbearbeitenden einen Kooperationsplan. Dieser ist rechtlich unverbindlich. Wie das Bürgergeld Gesetz es vorsieht, soll dieser „eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt“ stellen. Der Kooperationsplan soll ein gemeinsamer Fahrplan sein für die Ziele in Richtung Arbeitsmarkt oder Ausbildungsmarkt. Anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung soll dieser auf einen Blick und in für Laien verständlicher Sprache darstellen, welche Schritte unternommen werden müssen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten sieht das Bürgergeld ein Schlichtungsverfahren vor. Bei den früheren Eingliederungsvereinbarungen gab es diese Möglichkeit für Hilfeempfänger nicht.
  • Bürgergeld-Beziehende, die besondere individuelle Problemlagen haben, können mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Diese ist freiwillig und greift bei Problemen gesundheitliche, finanziellen oder familiärer Art. Diese Hilfeleistung seitens des zuständigen Jobcenters kann bei Bedarf und Wunsch auch aufsuchend erfolgen.

Bürgergeld: Mehr als nur eine Namensänderung

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), erklärt dazu: „Das Bürgergeld ist mehr als eine bloße Namensänderung und eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Der Instrumentenkasten wird größer und individueller an der Lebenslage der Menschen ausgerichtet.

Wir haben nun mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und können die Menschen mit der neuen ganzheitlichen Betreuung unterstützen. Der rote Faden auf dem Weg in Arbeit wird der Kooperationsplan, in einfacher und verständlicher Sprache. Die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration rückt damit vor der schnellen Vermittlung in den Vordergrund.“