Die Antworten zur Riester Rente: Wie hoch ist der Mindesteigenbetrag bei der Riester Rente?
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Private Altersvorsorge. Die Zuschüsse, die gezahlt werden, werden direkt auf den Riester Renten Vertrag eingezahlt – und bringen damit weiterhin Zinsen. Die maximale Fördersumme je Einzelperson beträgt inzwischen 154,- Euro jährlich. Dies erfordert jedoch die Einzahlung von 4 Prozent des jährlichen Bruttogehaltes. Dazu kommen Kinderzuschüsse, wenn Kinder vorhanden und diese unter 18 Jahre alt sind. Neben diesem Höchstbetrag für die Fördersumme bei der Riester Rente gibt es jedoch auch einen Mindesteigenbetrag. Dieser muss jährlich eingezahlt werden, damit die Riester Rente angespart wird und überhaupt eine staatliche Förderung der Privaten Altersvorsorge geleistet wird. Dieser Mindesteigenbetrag liegt bei 60,- Euro jährlich, was 5,- Euro je Monat sind. Erwerbslose und nicht berufstätige Ehepartner von in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlenden Angestellten erhalten durch die Einzahlung des Mindesteigenbetrages automatisch die voller Fördersumme in Höhe von 154,- Euro.
Wer den Mindesteigenbetrag eine Zeitlang nicht aufbringen kann, der sollte seinen Riester Renten Vertrag jedoch nicht kündigen, sondern ihn beitragsfrei stellen lassen. Dies ist gerade bei guten Verträgen wichtig, um die guten Riester Renten Konditionen weiter zu behalten und nicht später einen neuen Vertrag abschließen zu müssen.
Auch wenn der Mindestbetrag gleich ist, so sollte jedoch vor dem Abschluss eines Riester Renten Vertrags ein Riester Renten Vergleich gemacht werden, um den Vertrag für die Private Altersvorsorge zu finden, der die besten Konditionen bietet und die höchstmögliche garantierte Rente. Inzwischen gibt es so viele verschiedene Verträge, dass auch die Garantierenten von Riester Rente zu Riester Rente schwanken und sehr unterschiedlich, hier hilft ein Vergleich mehrerer Angebote dabei, die für sich beste Riester Rente zu finden.