Die Bahn hat Verspätung – Und muss ab Juli dafür zahlen

Jeder Bahnfahrer kennt das Problem: Die Bahn, auf die man wartet, kommt wieder einmal zu spät. Der Anschluss ist weg, möglicherweise war es sogar der letzte. Jahrelang gab es nun Streit um die Entschädigung der betroffenen Bahnfahrer- heute endlich kam der Bundesrat zu einem Ergebnis. Teuer für die Bahn, positiv für die verspätungsgeschädigten Bahnfahrer.

Ab 1. Juli ist nun endlich Recht, was längst rechtens gehört hat: Es gibt Geld zurück, wenn die Deutsche Bahn wieder einmal gedenkt, zu spät kommen zu müssen.

Und so lauten die neuen Regelungen:

Ab einer Stunde Verspätung gibt es eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises
Ab zwei Stunden Verspätung gibt es eine Erstattung von 50 Prozent des Fahrpreises

Dabei entscheidend ist jedoch nur eines: Die Ankunft des Reisenden am Zielbahnhof. Denn dabei kommt es nicht auf die Minuten an, die ein Zug dann bei der Abfahrt oder beim Umsteigen Verspätung hatte, sondern darauf, was am Ende der Fahrt, unter dem Strich, als Verspätung heraus kommt.

Die gute Nachricht dieses Tages ist also: Die Bahn muss bei Verspätungen zahlen. Und wenn ein Reisender seinen Anschluss wegen einer Verspätung verpasst, sogar das Hotel oder ein Taxi.

Und noch eines ist zu beachten: Auf Wunsch des Reisenden MUSS die Entschädigung bar ausgezahlt werden und darf nicht, wie bisher, mit Gutscheinen abgegolten werden. Das nennen wir eine wirklich Kundenorientierte Lösung, welche der Bundesrat da heute entschieden hat.

Also auf geht’s zur nächsten Bahn (ab 1. Juli) – und wenn sie dann Verspätung hat, kostet es immer hin nicht nur unser Geld!