Die böse Mär von den Steuernachzahlungen für Kurzarbeiter
Wir leben in einer Zeit, in der manche Medien schneller berichten, als Menschen eigentlich denken können. Die Nachricht vom – vermeintlichen – Tode von Patrick Swayze sei hier nur als haarsträubendstes Beispiel genannt. Ein anderes ist jedoch die böse Nachricht von den Steuernachzahlungen für Kurzarbeiter. Ist da wirklich etwas dran?
Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium Stellung zu den Medienberichten zurück gewiesen, dass Kurzarbeiter generell mit Steuernachzahlungen zu rechnen haben. Nur im Falle von Verheirateten sind, in manchen Fällen, Nachzahlungen auf die Lohn- und Einkommenssteuer möglich. Für eine generelle Steuernachzahlung, wie sie vieler Orten berichtet wurde, kann jedoch überhaupt keine Rede sein, weshalb das Bundesfinanzministerium ganz klar „Nein!“ sagt zu solchen Berichten.
Fakt ist: „Ein nüchterner Blick auf den „Steuer-Schock“ zeigt: Viele Kurzarbeiter, zum Beispiel alle unverheirateten Arbeitnehmer, betrifft es nicht; einige Steuerzahler dürfen sogar auf Rückzahlungen hoffen. Verheiratete Arbeitnehmer, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wurde, müssen für 2009 jedoch tatsächlich mit Steuernachzahlungen rechnen.
Eine Zahlung an das Finanzamt ist in Fällen mit ganzjährigem Bezug des Kurzarbeitergeldes möglich und hängt von dem übrigen steuerpflichtigen Einkommen des Ehepaares ab. Zu Sicherheit sollte man heute schon etwas Geld beiseite legen.“ (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Ein weiterer, sehr wichtiger Fakt ist jedoch auch, dass Kurzarbeitergeld steuerfrei ist. Wie Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld werden hierfür keine Steuern berechnet. Es ist also eine „steuerfreie Leistung“ des Staates. Wer auch immer jetzt wieder solche Geschichten erfunden hat, er offenbart damit selbst, absolut keine Ahnung zu haben von dem, wie unser System eigentlich funktioniert in Sachen Kurzarbeit.
Warum es dennoch in einigen Fällen zu Nachzahlungen kommen könnte, erklärt das Bundesfinanzministerium sehr schlüssig und auch in verständlichem Deutsch:
„Der Grund dafür, dass trotzdem Nachzahlungen in Frage kommen könnten, liegt im Steuersystem. Wenn verheiratete Arbeitnehmer zusammen veranlagt werden, wird das Kurzarbeitergeld zum Gehalt des Partners hinzugerechnet.
Die höhere Bemessungsgrundlage führt dazu, dass im Nachhinein ein anderer, höherer Steuersatz greift. Dadurch erhöht sich die Einkommenssteuer. Der Fachbegriff für dieses Phänomen: Progressionsvorbehalt.
Für das gesamte zu versteuernde Einkommen wird ein besonderer Steuersatz berechnet, das Kurzarbeitergeld als solches bleibt aber trotzdem steuerfrei. Eine gerechte Regelung: Denn es gilt der Grundsatz des Steuerrechts, das für die Besteuerung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Familie insgesamt berücksichtigt wird – steuerfreie Einnahmen erhöhen sie für einen gewissen Zeitraum.“ (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Wer das nicht versteht, dem ist, zumindest als Mitarbeiter in den Medien, nicht mehr zu helfen. So einige meiner „Kollegen“ scheinen sich hier – wieder einmal – kräftig vertan zu haben. Doch das kommt einfach davon, wenn einer von dem anderen abschreibt, anstatt selbst zu recherchieren und sich selbst Gedanken zu machen. Arme Medienwelt kann man da nur sagen! Patrick Swayze wünschen wir an dieser Stelle übrigens alles Gute und ein langes Leben. Und wie hieß es in „Zapp“ gestern Abend so schön: Totgesagte leben (hoffentlich) länger. Dem schließen wir uns in diesem Punkt an…