Die neue Autohaftpflicht – Bis Ende November muss gewechselt werden!

Für die Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung ist nun bald Toresschluss. Stichtag ist der 30. November. Ist die Kündigung für die Kfz-Haftpflicht nicht bis dahin bei der Versicherung eingegangen, muss, zumindest beim ordentlichen Kündigungsrecht, ein weiteres Jahr gewartet werden.

Bei einem aktuellen der Zeitschrift „Finanztest“ wurden 151 verschiedene Tarife für die Kfz-Haftpflicht ausgewertet, von 79 verschiedenen Versicherungsunternehmen. Sieben verschiedene Automodelle wurden dabei von den Beiträgen für die Kfz-Versicherung miteinander verglichen. Und es zeigt sich dabei, wie groß das Sparpotential für die wichtigste Autoversicherung überhaupt ist. Gleich mehrere hundert Euro lassen sich mit dem richtigen Tarif sparen.

Und immer daran denken: Die Kündigung für die bestehende Autohaftpflicht muss bis zum 30. November bei dem Versicherer eingegangen sein, sonst wird das nichts mit dem Kfz-Versicherungswechsel zum 1. Januar 2010!

Bei der Suche nach einer neuen, günstigeren Kfz-Versicherung sollte auch der Nachweis für die unfallfreien Jahre nicht vergessen werden. Mehr Informationen zum Thema Schadensfreiheitsrabatt sowie zur Autohaftpflicht erhalten Sie übrigens auf www.autonews-123.de.