Die Riester Rente: Welche Folgen hat das Nichtzahlen des Mindesteigenbetrages bei der Riester Rente?
Der Mindesteigenbetrag ist eine wichtige Sache bei der Riester Rente, auch wenn der Name leider etwas eigentlich Falsches signalisiert. Der Riester Renten Mindesteigenbetrag sagt nämlich nichts darüber aus, wie viel man mindestens in den Riester Vertrag einzahlen muss, sondern wie viel Einlage jährlich in der Riester Rente angespart werden muss, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Unterschiedliche Mindesteigenbeträge für Riester Renten Sparer
Der Mindesteigenbetrag für die Riester Rente ist im Laufe der Jahre seit der Einführung der Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung höher angesetzt worden. Im Gleichschritt stiegen jedoch auch die Zuschüsse an. Inzwischen liegt der Riester Renten Mindesteigenbetrag bei vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens – und bei 60,- Euro jährlich für Nichterwerbslose.
Wer je den jeweils für seine Personengruppe angesetzten Mindesteigenbetrag in seinen Riester Vertrag einzahlt, erzählt dafür die volle staatliche Riester Förderung in Höhe von 154,- Euro jährlich. Für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, das im Haushalt des Riester Sparers lebt, gibt es noch einmal 185,- Euro dazu. Für jedes Kind, das nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde, gibt es sogar noch mehr. Hier beträgt die Riester Renten Kinderzulage gleich 300,- Euro jährlich.
Achtung Berufseinsteigerbonus!
Berufseinsteiger bis zum vollendeten Lebensjahr einen Riester Renten Vertrag abschließen, erhalten einen einmaligen Bonus von 200,- auf den Vertrag, dabei ist es dann auch nicht von Belang, ob sie den Mindesteigenbetrag erreichen im ersten Riester Renten Sparjahr.