DSGV will keine neuen Haftungspflichten zur Finanzmarktstabilisierung für die Sparkassen
Veränderungen sind wichtig im heutigen Bankensystem, dies hat inzwischen auch die Politik erkannt. Deshalb wurde heute im Bundestag auch das Bad-Bank-Modell abgesegnet, durch das es den Geldinstituten möglich sein wird, ihre faulen Papiere und Risikoanlagen endlich aus den Büchern und Schränken auszulagern und damit diese Giftpapiere los zu werden.
Zum Thema Finanzmarktstabiliserung und den Bad Banks hat sich dann in der Folge des wichtigen Bundestagsbeschlusses dann auch prompt noch der Präsident des DSGV zur Wort gemeldet.
„Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat sich dagegen ausgesprochen, Sparkassen über die heutigen Verpflichtungen hinaus neue Haftungsverpflichtungen zur Finanzmarktstabilisierung aufzuerlegen.
„Die Sparkassen sind die stabile Säule im deutschen Finanzmarkt. Sie brauchen keine Staatshilfe, sondern zahlen in Milliardenhöhe Steuern. Und sie gewährleisten die Kreditversorgung der Unternehmen. Die Sparkassen werden aber überfordert, wenn man sie jetzt über ihre übernommenen Pflichten hinaus noch weitergehend für Landesbanken in Anspruch nehmen will“, sagte Heinrich Haasis, Präsident des DSGV.
Die Sparkassen, so Haasis, hätten Verständnis dafür, dass der Bund möglichst keine Lasten bei Landesbanken tragen wolle. Deshalb habe man vorgeschlagen, die betroffenen Banken selbst entstehende Lasten aus künftigen ausschüttungsfähigen Gewinnen abarbeiten zu lassen.
Haasis kritisierte, dass Sparkassen als Mitträger von Landesbanken deutlich schlechter gestellt werden als Aktionäre von privaten Kreditinstituten. „Niemand verlangt Aktionären von privaten Banken neue Haftungserklärungen als Voraussetzung für staatliche Hilfen ihrer Bank ab. Bei Sparkassen wird dies jedoch erwartet. Das halten wir für eine willkürliche Ungleichbehandlung.“
Haasis trat zudem Darstellungen entgegen, die Sparkassen müssten bei den geplanten Bad Banks nur im Rahmen ihrer ohnehin geltenden Gewährträgerhaftung eintreten. „Das stimmt nicht. Die Gewährträgerhaftung ist eine zeitlich und betragsmäßig begrenzte Ausfallhaftung für den Fall der Insolvenz. Sie wird nunmehr im Gesetz verschärft sowie in der Dauer und in der Höhe massiv ausgeweitet. Zu den bereits eingegangenen Pflichten stehen die Sparkassen ohne Wenn und Aber. Darum geht es gar nicht.“
Sparkassen und die hinter ihnen stehenden Kommunen werden jetzt im Einzelfall prüfen, was ein möglicher Wunsch einer Landesbank, toxische Papiere oder nichtstrategische Geschäftsbereiche auf eine Abwicklungsanstalt zu übertragen, für sie selbst bedeute. „Im Zweifel müssen Stabilität der Sparkassen und die Fähigkeit zur Vergabe von neuen Krediten Vorrang haben. Das sind wir unseren Kunden schuldig.“ Haasis sagte, er sehe die Gefahr, dass unter diesen Umständen Vorstände und Verwaltungsräte eine solch neue und die Sparkassen unter Umständen gefährdende Haftung nicht übernehmen könnten. Die notwendige Stabilisierung des Finanzmarktes werde dadurch nicht erreicht.
Zum Hintergrund: Der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf sieht zwei Möglichkeiten der Bilanzbereinigung für die von der Finanzmarktkrise betroffenen Banken vor: Abwertungsbedrohte strukturierte Wertpapiere können in eine von der auslagernden Bank gegründete Zweckgesellschaft überführt werden (Zweckgesellschafts- oder SPV-Lösung). Darüber hinaus erhalten Banken mit dem Konsolidierungsbankenmodell die Möglichkeit, Risikopositionen und nichtstrategische Geschäftsbereiche in eine Abwicklungsanstalt beim SoFFin einzuliefern.
Bei der Zweckgesellschaftslösung muss die auslagernde Bank aus den Ausschüttungen die Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Fundamentalwert in 20 gleichen Jahresraten an die Zweckgesellschaft erstatten. Im Konsolidierungsbankenmodell gilt entsprechendes, sofern das einliefernde Institut eine börsennotierte Bank mit breitem Eigentümerkreis ist. Sofern es sich um eine Landesbank handelt, sollen deren Eigentümer, in der Regel Länder und Sparkassen, eine zusätzliche Haftungserklärung abgeben. Die Länder müssen Verluste sofort ausgleichen, die Sparkassen, wenn die Verluste ihre Ausschüttung übersteigen.“ (Quelle: DSGV)