EILMELDUNG! Urteil gegen den ehemaligen Postchef Zumwinkel ist gefallen
Es wurde Recht gesprochen – Oder auch nicht – Urteil im Fall Zumwinkel endlich da
Jahrelang hatte er Steuern hinterzogen, mittels einer Stiftung in der Steueroase des Fürstentums Liechtenstein. Wegen fast einer Million Euro hinterzogener Steuer stand er seit vergangener Woche vor Gericht – der Rest war bereits verjährt. Vor einem abgesprochenen Urteil wurde bereits lange vor dem Gerichtsverfahren berichtet, und das nicht nur hinter vorgehaltener Hand. Der ehemalige Postchef hat seit Jahren Steuern im großen Stil hinterzogen, und dies auch zu Beginn des Prozesses vor dem Bochumer Landgericht gestanden. Doch / Und heute kam es, wie es kommen musste. Das Urteil gegen den Steuerbetrüger Klaus Zumwinkel wurde gefällt.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung für den Steuersünder im großen Stil!
Und was forderte die Staatsanwaltschaft vor der Urteilsfindung durch das Gericht? Genau jene zwei Jahre Haft auf Bewährung, die schon seit einer ganzen Weile als Absprache durch die Köpfe geistert. Es wurde kein Recht gesprochen, aber auch nicht einmal gefordert durch die Bochumer Staatsanwaltschaft. Der ganze Prozess, nur auf drei Tage angesetzt, war also eine einzige Farce und wird nichts an dem Rechtsempfinden der Bürger ändern, dass hier einer nicht in den Knast kommt, der hinter Gittern gehört…
Und warum kommt er letztlich nicht ins Gefängnis, der gute Herr Zumwinkel? Weil irgendjemand bei den Behörden in Bochum geschlampt hat, absichtlich oder unabsichtlich, und den Durchsuchungsbefehl für Zumwinkels Villa einen Tag zu spät unterzeichnet hat. Damit kam es zu einer gerichtlich verfolgbaren Steuerhinterziehung von unter einer Million Euro. Wäre dieses Malheur nicht passiert, wäre Klaus Zumwinkel wohl hinter schwedischen Gardinen gelandet. So aber ist das Ganze nur ein einziger Witz, über den aber höchstens der ehemalige Postchef lachen kann.