Einlagensicherung 2023 – Was sich alles ändert im Anlegerschutz
Der Anlegerschutz in Deutschland wird einer Reform unterworfen. In der Einlagensicherung 2023 ändert sich so Einiges.
Einlagensicherungsfonds der privaten Banken
Die Einlagensicherung der privaten Banken gibt es seit mehr als 45 Jahren. Zum 1. Januar nächsten Jahres durchläuft der Einlagensicherungsfonds eine Reform, die für Anleger einige Änderungen mit sich bringen.
Warum die neue Einlagensicherung 2023 kommt
Das stabile System der Einlagensicherung der deutschen Banken hat immer funktioniert. Und doch kommen nun Änderungen, weil die Pleite der Greensill-Bank im Jahr 2021 gezeigt hat, wie wichtig eine Einlagensicherung-Reform ist.
Denn vor allem ist eines wichtig: Dass private Sparer abgesichert sich im Anlegerschutz des Einlagensicherungsfonds des BdB.
Für die privaten Anleger wird sich deshalb auch nichts ändern bei der Reform. Die Einlagensicherung der privaten Banken wird zum 1. Januar 2023 ausgerichtet auf die Gruppen, für die der Anlegerschutz relevant ist. Dies sind neben Privatpersonen auch Stiftungen und karitative Einrichtungen sowie Unternehmen. Auch Sozialversicherungen und andere Institutionen, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, einen Schutz ihrer Einlagen vorzunehmen, gehören zu den Nutznießern der neuen Einlagensicherung 2023.
Wer ab 2023 keinen Anspruch mehr auf den Einlagensicherungsfonds hat
Während die einen Gruppen von Anlegern gestärkt werden durch die Reform der Einlagensicherung der privaten Banken. Werden andere in Zukunft leer ausgehen und keinen Schutz mehr im Einlagensicherungsfonds suchen können. Dies gilt für Versicherungen und Investmentgesellschaften, da diese als professionelle Einleger gelten, die ab 1. Januar nicht mehr Mitglied im Einlagensicherungsfonds des BdB sind. Und auch die Anstalten des öffentlichen Rechts fallen nicht mehr unter den Rettungsschirm des Sicherungsfonds.
Einlagensicherung 2023 nur noch für deutsche Konten
Mit der Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken gibt es eine weitere wichtige Änderung: Abgesichert sind nur noch jene Kundengelder, die sich in Deutschland auf Konten befinden. Für Einlagen bei Banken, die auf Konten in Auslandsfilialen anlegt sind, gilt die Einlagensicherung nicht mehr.
Die neuen Sicherungsgrenzen in der Einlagensicherung 2023
Durch die Reform des Einlagensicherungsfonds privater Banken gelten auch neue Sicherungsgrenzen. Die Änderungen werden gestaffelt vorgenommen.
- Mit der reformierten Einlagensicherung 2023 kommt zum 1. Januar ein neuer Schutzrahmen. Für private Anleger liegt dieser maximal 5 Millionen Euro je Kunde. Für Unternehmen liegt die Sicherheitsgrenze bei maximal 50 Millionen Euro.
- Ab 2025 liegen die Sicherungsgrenzen für private Sparer bei maximal 3 Millionen und für Unternehmen bei maximal 30 Millionen Euro.
- Auf 2030 wird der Schutzrahmen für private Sparer auf maximal 1 Million Euro gesenkt. Für Unternehmen liegt die Sicherungsgrenze dann nur noch auf maximal 10 Millionen Euro.
Die Reform der Einlagensicherung, die 2023 ihren Anfang nimmt, soll die Basis dafür schaffen, dass der Einlagensicherungsfonds privater Bank auch weiter stabil ist und funktioniert.
Mehr Infos zur Reform der Einlagensicherung gibt es beim Bundesverband deutscher Banken.
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