EU-Richtlinie für Baukredite und Immobiliendarlehen
Kommt mehr Schutz für Baukreditnehmer?
Die Abstimmungen über eine EU-Richtlinie für Baukredite stehen an. Vor allem geht es dabei um Provisionen, Informationsrechten, Zinsberechnung und Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobiliendarlehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert dabei einen effektiven Schutz für Baukreditnehmer.
vzbv fordert effektiven Schutz für Baukreditnehmer
„EU-Rat und Parlament entscheiden über Richtlinie für Immobiliendarlehen
Einen effektiven Schutz für Baukreditnehmer fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der Abstimmungen über eine entsprechende EU-Richtlinie. Knackpunkte sind Regelungen zu Provisionen, Informationsrechten, der Zinsberechnung und Vorfälligkeitsentschädigungen. Zudem dürfe das Verbot von Kreditverkäufen in Deutschland nicht in Frage gestellt werden. Das EU-Parlament muss über insgesamt 800 Änderungsanträge befinden, viele fallen zulasten der Kreditnehmer aus. „Die Interessen der Verbraucher dürfen bei diesem Mammutprojekt nicht unter die Räder kommen“, warnt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Mit der Richtline reagiert die EU auf die Erfahrung, dass unseriöse Immobiliendarlehen vor der Finanzkrise dazu beigetragen haben, die Märkte insgesamt zu destabilisieren. Doch das Vorhaben droht durch zahlreiche Änderungsanträge seinen ursprünglichen Zweck zu verfehlen. Aus Sicht des vzbv müssen Rat und Parlament dafür Sorge tragen, dass mindestens folgende Punkte Eingang in die Richtline finden:
• Es braucht strenge Vorschriften in punkto Provisionen und sonstigen Bezügen, die bei der Vermittlung von Baudarlehen an Vermittler fließen.
• Eine länderspezifische Gestaltung vorvertraglicher Informationsblätter muss möglich sein, um auf die Unterschiede in den Märkten der einzelnen Mitgliedstaaten adäquat reagieren zu können. Informationen müssen von Verbrauchern verstanden werden. Dies lässt sich nicht durch europaweite Standardisierung gewährleisten.
• Effektivzinsen müssen alle Kosten vergleichbar darstellen. Dies ist vor dem Hintergrund teils komplexer Vertragsmodelle und Berechnungsmethoden besonders wichtig.
• Es braucht Regelungen, die es Verbrauchern erlaubt, trotz Immobiliendarlehen mobil zu bleiben. Es kann nicht sein, dass jemand eine Arbeit nicht annehmen kann, weil die vorzeitige Ablösung eines Darlehens zu teuer ist. Wer seinen Vertrag vollständig kompensiert, muss das unbeschränkte Recht haben, vorzeitig abzulösen.
• Die wirksamen Grenzen für Kreditverkäufe in Deutschland dürfen durch die Richtlinie nicht in Frage gestellt werden. Zu Recht hatte der Bundesgesetzgeber kurz vor dem Beginn der Finanzkrise in Rekordzeit die Regeln verschärft. Dieses Schutzniveau für Verbraucher muss unbedingt bestehen bleiben.“
Quelle Pressemitteilung: vzbv