Euro-Sondermünzen fast alle nur im Ausgabeland günstig

Euro-Sondermünzen im Urlaub wieder ausgeben!

Beim Zahlen im Ausland kann es vorkommen, dass man auch Gedenkmünzen als Rückgeld erhält. Dies ist nicht schlimm, da die Euro-Gedenkmünzen als Zahlungsmittel gültig sind – bis auf eine Ausnahme sind diese jedoch nur im Ausgabeland günstig. Was es dabei zu beachten gilt, darüber hat der Bankenverband heute in einer interessanten Mitteilung berichtet.

Was tun mit Euro-Sondermünzen im Urlaub?

Seit der Einführung des Euro haben die 16 Teilnehmerstaaten eine Vielzahl an Gedenkmünzen herausgegeben. Allein in Deutschland gibt es mittlerweile über 40 verschiedene 10-Euro-Gedenkmünzen. Aber was tun, wenn man als Urlauber in Spanien, Italien oder Frankreich auf einmal eine 5- oder 10- Euro-Sondermünze als Wechselgeld in die Hand gedrückt bekommt? Antwort: Im jeweiligen Land wieder ausgeben – denn auch Gedenk- oder Sondermünzen sind gesetzliche Zahlungsmittel. Oder als Andenken mit nach Hause nehmen. Denn in Deutschland und anderen Euro-Ländern sind diese Münzen nicht zu gebrauchen. Sie gelten nur im Ausgabeland. Ebenso verhält es sich mit den deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen. Sie werden im Ausland nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

Eine Ausnahme besteht für 2-Euro-Gedenkmünzen, deren Größe, Gewicht und Wertseite dem üblichen 2-Euro-Geldstück entspricht. Diese sind als gesetzliches Zahlungsmittel in allen Euro-Ländern zugelassen. So kann also beispielsweise mit den deutschen 2-Euro-Münzen „Schleswig-Holstein” von 2006, „Mecklenburg-Vorpommern” von 2007, „Hamburg“ von 2008, „Saarland“ von 2009 und „Bremen“ von 2010 im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden. Umgekehrt gelten ausländische 2-Euro-Gedenkmünzen auch in Deutschland als Zahlungsmittel.“

Quelle Pressemitteilung: Bundesverband deutscher Banken