Europäischer Stabilitätsmechanismus: Bundesregierung sieht Verfassungsgerichtsentscheid zuversichtlich entgegen

Eilklagen gegen ESM und Fiskalpakt vor den Verfassungshütern

Gestern fand die mündliche Verhandlung zu den Eilklagen gegen ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Karlsruher Richter müssen nun entscheiden, ob demokratische Rechte verletzt wurden. Wie das Bundesministerium der Finanzen gestern Abend erklärte, sieht die Bundesregierung dem Verfassungsgerichtsentscheid zuversichtlich entgegen.

„Bundesregierung nach Verhandlung vom 10.07.2012 vor Bundesverfassungsgericht zuversichtlich

Die Bundesregierung begrüßt die schnelle Anberaumung eines Verhandlungstermins zu Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen der Gesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Art. 136 AEUV und die vertiefte Befassung des Bundesverfassungsgerichts, sowohl was die Lehre als auch was die ökonomische und politische Praxis betrifft.

Sie sieht sich nach der heutigen Diskussion in ihrer Auffassung bestätigt, dass die anstehende Entscheidung von hoher Bedeutung für die Stabilität und Zukunft der Eurozone im Besonderen und der Europäischen Union als Ganzem ist.

Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus ESM sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion. Ihr untrennbarer Zusammenhang ist für die Bundesregierung eine Grundbedingung für die Bewältigung der Krise. Sie stehen für das Prinzip, dass Solidarität und Solidität zusammengehören.

Aus Sicht der Bundesregierung sind die angegriffenen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzen in keiner Weise die demokratischen Rechte der beschwerdeführenden Bürger bzw. der Abgeordneten oder Fraktionen des Bundestages. Die Bundesregierung sieht der Entscheidung des Gerichts zuversichtlich entgegen.“

Quelle Pressemitteilung: Bundesministerium der Finanzen