Finanzanlagenvermittlerordnung in der Kritik
Anlegerschutz light statt wirklichem Schutz der Anleger
Neue Regeln für Finanzberater und Finanzanlagenvermittler sollen her. Doch wird wirklich der Anlagenschutz die Priorität haben bei der Finanzanlagenvermittlerverordnung oder wird das Ganze gar nur zu einer Art Anlegerschutz light verkommen?
„Kreditwirtschaft kritisiert Entwurf zur Finanzanlagenvermittlerordnung scharf
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft kritisieren scharf den Entwurf einer Finanzanlagenvermittlerverordnung. Der Gesetzgeber habe sich zum Ziel gesetzt, mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts und der geplanten Verordnung auch im Graumarktbereich ein Anlegerschutzniveau zu schaffen, das dem bei Banken und Sparkassen vergleichbar sei. Nach Auffassung des ZKA wird der Verordnungsentwurf wie bereits der Gesetzentwurf diesem Anspruch allerdings nicht gerecht.
Im Graumarkt werde das Gesamtpaket von Gesetz und Verordnung nur einen „Anlegerschutz light“ bewirken. Dagegen würden Banken und Sparkassen mit immer neuen Regularien überzogen. Auch sei es notwendig, dass gerade im Bereich des Grauen Kapitalmarktes die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewährleistet werde. Nur so sei eine zentrale, fachlich kompetente Kontrolle aller Anbieter von Anlageprodukten garantiert. Leider sieht der Gesetzgeber weiterhin die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler durch die Gewerbeaufsichtsämter vor. Der ZKA fordert daher den Gesetzgeber und die zuständigen Ministerien auf, für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen gleiche Spielregeln sowie vergleichbare Kontrolle und Aufsicht auf angemessenem Niveau zu schaffen.“
Quelle Pressemitteilung: ZKA