Gaspreise und Verbraucherschutz – Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt EnBW ab

Abmahnung an Energieversorger wegen Verstoß gegen UWG

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Energieversorger EnBW abgemahnt wegen Irreführung. Dabei geht es um die Billigkeit der Gaspreise der EnBW, welche angeblich durch das Landgericht Stuttgart bestätigt worden sei – worauf der Energieversorger in „Droh-Schreiben“ hingewiesen hätte.

Gaspreisprotest: EnBW wegen UWG-Verstoßes abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die EnBW hatte im Juli diesen Jahres Verbrauchern gegenüber behauptet, das Landgericht Stuttgart habe die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigt. Mit dieser Behauptung täuscht die EnBW nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Verbraucher und verstößt somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

“Das Landgericht Stuttgart hat gegenüber den angeschriebenen Verbraucher nichts bestätigt, schon gar nicht die Angemessenheit der EnBW-Gaspreise,” stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar. Die Prüfung der Angemessenheit war gar nicht Aufgabe des Landgerichts. “Die Droh-Schreiben der EnBW zeigen, dass der Energiekonzern mit unzulässigen Mitteln seine intransparente Preispolitik durchzudrücken versucht,” so Eckhard Benner. Eine Unterlassungserklärung der EnBW steht noch aus.

Der Gaspreisprotest resultiert aus der Marktsituation in 2004/06, in der weder von einem Wechsel des Gasversorgers noch von Wettbewerb überhaupt die Rede sein konnte.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg