Geldanlage und Anlageberatung – Risikoanlage oder sichere Anlagestrategie?

Neues Grundsatzurteil für Fonds-Anleger

Die Luft für dubiose Anlageberater wird zunehmend dünner: In einem neuen Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Investmentberater jeweils die individuelle Anlagesituation des Anlegers beachten müssen. Ansonsten kann es teuer werden. So auch für einen Anlageberater aus Köln. Dieser wurde zu einer Schadensersatzleistung von 102.879,46 Euro verurteilt, weil er sich trotz klarer Forderung seitens des Kunden, einen sicheren Fonds zu wählen, für einen unsicheren Immobilienfonds entschied, der kurze Zeit später insolvent ging. Der Investmentberater musste übrigens nicht nur für das verlorene Anlagekapital von 75.000 Euro, sondern darüber hinaus auch für sämtliche Zinsen aufkommen.

Dabei war die Tatsache für die Richter entscheidend, dass der Investor explizit nach einer Anlagemöglichkeit mit möglichst geringem Risiko gesucht hatte, weil er die damit erwirtschaftete Rendite als Altersvorsorge verwenden wollte. Aufgrund des enormen Sicherheitsrisikos war es laut Ansicht der Karlsruher Richter falsch, sich für einen geschlossenen Immobilienfonds zu entscheiden. Zwar besteht bei geschlossenen Fonds generell die Möglichkeit einer höheren Rendite. Dafür muss der Anleger jedoch auch ein entsprechendes Risiko in Kauf nehmen. Um im Zweifelsfall die Richter überzeugen zu können, ist es für eventuelle zukünftige Verfahren jedoch wichtig, jeweils schriftlich festzuhalten, welche Anlagestrategie verfolgt werden soll. Vielleicht hilft dieses neue Grundsatzurteil, dass die Investmentberater in Zukunft die Wünsche des Kunden mehr in den Mittelpunkt stellen.