Gesetzliche Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2014 an

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung steigen auf 2014 an.

In der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze jeweils von monatlich 5.800 Euro in Westdeutschland und 4.900 Euro in Ostdeutschland auf 5.950 Euro bzw. 5.000 Euro. In der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze jeweils von 3.937,50 auf 4.050 Euro an. Damit werden vor allem Gutverdiener durch höhere Sozialabgaben belastet. Dies wird jedoch von der Entwicklung der Beitragssätze in den jeweiligen Bereichen der Gesetzlichen Sozialversicherung in 2014 abhängen.